Nachlese: "Sonderrecht für Stasi-Akten?"
Wären die Unterlagen des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR nach der Wiedervereinigung wie normales staatliches Archivgut behandelt worden, wären sie der Öffentlichkeit regulär frühestens ab dem Jahr 2020 zugänglich geworden – denn die allgemeine Schutzfrist für Archivgut nicht nur des Bundes beträgt 30 Jahre. Um eine Aufarbeitung der SED-Diktatur frühzeitig zu ermöglichen, beschloss der Deutsche Bundestag am 14. November 1991 das Stasi-Unterlagen-Gesetz. Johannes Beleites, der sich seit den 1980er-Jahren in der oppositionellen kirchlichen Umwelt- und Friedensbewegung engagierte und den der Staatssicherheitsdienst bereits als Schüler verfolgte, war an der Entstehung dieses Gesetzes beteiligt. Nun referierte der heutige Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur am Standort Magdeburg des Landesarchivs unter dem Titel: „Sonderrecht für Stasi-Akten? Geschichte, Gegenwart und Zukunft des Stasi-Unterlagen-Gesetzes“.
„Ich will meine Akte sehen“
35 Jahre nach dem Beschluss des Stasi-Unterlagen-Gesetzes stellte der Jurist Beleites seinen Vortrag unter die Leitfrage, ob das Gesetz noch benötigt werde – und begann mit einem Rückblick auf dessen Entstehung. In anschaulicher Weise verknüpfte er eigene biographische Erfahrungen mit den übergreifenden Entwicklungen jener Zeit. Ausgehend von den Besetzungen der Bezirksverwaltungen der Staatssicherheit sowie des Ministeriums für Staatssicherheit um den Jahreswechsel 1990/91 wechselte er die Perspektive: Auch sein eigenes Engagement als Teil des Leipziger Bürgerkomitees für die Auflösung der Staatssicherheit stand unter dem verbindenden Motto „Ich will meine Akte sehen“.
Nicht nur die Erzählung, wie eine fünfköpfige Gruppe um den damals 24-Jährigen eines Morgens Anfang 1990 im Keller der Leipziger Bezirksverwaltung Papiersäcke mit teils zerrissenen Unterlagen sichtete, dabei auf zusammenfassende Quartalsberichte der Leipziger Oppositionsszene und somit auch über ihn selbst stieß, bot spannende Einblicke in die Zeit der Friedlichen Revolution. Was die Papiere laut Beleites zugleich dokumentierten, waren intensive Bemühungen der Stasi, Inoffizielle Mitarbeiter in seiner Umgebung zu installieren – doch seien diese Versuche letztlich erfolglos geblieben. „Ich bin an dem Tag glücklich nach Hause gegangen“, erinnerte sich der Landesbeauftragte, „mein Freundeskreis war damit gerettet.“
„Man kann in der Demokratie etwas bewegen […]“
Während er für sich selbst damit zwar Antworten gefunden hatte, setzte er sich gemeinsam mit dem Bürgerkomitee dafür ein, dass auch weitere Betroffene Zugang zu den Informationen erhielten. Nachdem es im Frühjahr 1990 noch eine kleine Minderheit gewesen sei, die sich für die Öffnung der Stasi-Unterlagen einsetzte, stimmte die Volkskammer der DDR schließlich bereits im August 1990 mit nur zwei Enthaltungen für ein erstes Stasi-Unterlagen-Gesetz. „Das war ein urdemokratisches Erlebnis von mir“, so Beleites, „man kann in der Demokratie etwas bewegen und das sollte man auch nutzen. Und man sollte sich nicht von überwältigenden Mehrheiten einschüchtern lassen. Man kann trotzdem etwas bewegen – und zwar ganz friedlich und ganz demokratisch.“
Rehabilitierung und Grundlagenforschung
Nachdem das Gesetz am 24. August 1990 verabschiedet worden war, verlor es mit der Wiedervereinigung vom 3. Oktober 1990 bereits seine Rechtskraft. Weitere öffentlichkeitswirksame Aktionen wie die Besetzung der Berliner Stasi-Zentrale mündeten schließlich in einer Zusatzvereinbarung zum Einigungsvertrag, der Grundlage für das Ende 1991 beschlossene und seither mehrfach novellierte Stasi-Unterlagen-Gesetz in seiner heutigen Form.
Als wertvoll erwies es sich insbesondere für die Opfer der SED-Diktatur, indem es ihnen den Zugang zu Beweisen für ihre Rehabilitierung bot. Zugleich ermöglichte es im Sinne einer Aufarbeitung umfassende Grundlagenarbeiten durch die Forschungsabteilung der Stasi-Unterlagen-Behörde.
Plädoyer für ein Ende des Stasi-Unterlagen-Gesetzes
Die Freiheit der Wissenschaft indes werde durch das Stasi-Unterlagen-Gesetz als generelles Verbot mit Erlaubnisvorbehalt eingeschränkt, wie der Jurist kritisierte – schließlich ist die Nutzung der Stasi-Unterlagen nur zu jenen engen Zwecken erlaubt, die das Gesetz definiert.
Ergänzt um weitere Argumente führte Beleites dies zu seiner These, das Stasi-Unterlagen-Gesetz würde nicht mehr benötigt. Ein freier Zugang der Wissenschaft zu den Stasi-Unterlagen wäre heute durch das Bundesarchivgesetz besser gewährleistet. „Die Grundlagenforschung der Stasi-Unterlagen-Behörde kann beispielsweise von externen Wissenschaftlern weder nachvollzogen noch wiederholt werden, weil sie nach Stasi-Unterlagen-Gesetz weder an die Findmittel noch die Quellen gelangen.“ Dementsprechend plädierte er für eine offene Diskussion darüber, nach dem Umzug der Stasi-Unterlagen ins Bundesarchiv diese auch dem Bundesarchivgesetz zuzuordnen.
„Ich wäre für eine Normalisierung, damit wir den DDR-Alltag klarer erfassen und klarer widerspiegeln können“, erläuterte Beleites. So bestünden auch bessere Bedingungen zu zeigen, dass die Diktatur nicht nur wenige Widerständler betroffen habe, sondern alle Bürgerinnen und Bürger der DDR.
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