Sicher im Stollen und im Netz: Schutzmedien
Zur Sicherung des Archivguts vor unvorhergesehenen Katastrophen wird seit 1961 die Bundessicherungsverfilmung besonders bedeutender Bestände durchgeführt. Im Angesicht des Kalten Krieges und der Gefahr eines Atomkrieges standen damals Worst-Case-Szenarien und der Erhalt staatlicher Strukturen und Handlungsfähigkeit im Fokus. Auch die Sicherung des wichtigsten schriftlichen Kulturguts wurde in Anlehnung an die Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten dafür als wesentlich eingestuft.
Das auf Mikrofilm gebannte Archivgut wird seitdem im Barbarastollen bei Freiburg im Breisgau eingelagert. Auch heute noch werden Filme erstellt, da diese mit 500 Jahren eine beachtliche Haltbarkeit aufweisen und verhältnismäßig kostengünstig gelagert werden können.
Gleichzeitig werden Digitalisate angefertigt, um neben der langfristigen Sicherung und dem Schutz der Archivalien zugleich eine komfortablere Nutzung über das Internet zu ermöglichen. Ein Konzept zur langfristigen Speicherung und Zugänglichmachung dieser Digitalisate gehört zu den großen Herausforderungen der Archive.
Mikroverfilmung
Die Haager Konvention von 1954
Die Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten wurde 1954 mit dem Ziel abgeschlossen, Kulturgut während eines Krieges vor Zerstörung oder Beschädigung sowie Diebstahl, Plünderung und anderen Formen einer widerrechtlichen Inbesitznahme zu schützen.
Die Bundessicherungsverfilmung ist eine der Maßnahmen, mit denen Deutschland diese Konvention umsetzt.
UNESCO-Sonderschutz
Sicher verwahrt
Digitalisierung
Was digitalisieren wir?
Digitalisierung muss geplant werden, um die Ressourcen bestmöglich einzusetzen. Besonders im Fokus stehen die sogenannten „Rückgratbestände“ eines Archivs, welche die für Ihre Zeit maßgebliche und aussagekräftigste Überlieferung enthalten.
Sie sehen einen Ausschnitt aus unserer Tektonik. Was wären Ihrer Meinung nach für den Zeitabschnitt des ersten Landes Sachsen-Anhalt von 1945-1952 die Rückgratbestände…?
Der Oberpräsident kommt ins Internet
Ein Großprojekt der kommenden Jahre wird die Digitalisierung des Bestands C 20 I Oberpräsident der Provinz Sachsen. Allgemeine Abteilung (1815-1944) sein, definitiv ein „Rückgratbestand“ des Landesarchivs. Ungefähr 450 lfm Akten sind jedoch bereits in der Vorbereitung eine große Herausforderung. Voraussichtlich Anfang 2019 werden wir Ihnen die ersten Ergebnisse präsentieren können.
Signaturen: C 20 I, Ia Nr. 928 und C 20 I, Ib Nr. 4169 Bd. 2. Um die Textabschnitte sichtbar zu machen, die von der Bindung verdeckt werden, musste letztere vor dem Digitalisieren teilweise aufgelöst werden.
Präsentation im Internet
Unsere digitalisierten Archivalien können Sie jederzeit bequem von zu Hause aus oder unterwegs einsehen, speichern und unter einer CC-Lizenz weiterverwenden. Hinweise, wie Sie die Digitalisate in unserer Recherchedatenbank finden, erhalten Sie hier.