Digitalisierte Urkunden
Urkunden sind die älteste und in mancher Hinsicht auffälligste Archivaliengattung. Vor Verbreitung des Beschreibstoffs Papier in Europa wurden sie auf Pergament geschrieben, was auch später noch für besonders feierliche und wichtige Texte beibehalten wurde. In der Regel sind Urkunden beglaubigt, bspw. durch Siegel oder Unterschrift(en). Nicht selten gibt es mehrere Aussteller und demzufolge bis zu 30, 40 oder noch mehr Siegel, was eine Urkunde besonders eindrucksvoll macht. Farbige Ausstattung und Illumination kann den Eindruck des Prunkvollen noch bedeutend verstärken.
Urkunden fixieren Tatbestände oder Sachverhalte. Sie schließen einen Verwaltungsakt, Verhandlungen o. Ä. ab und lassen somit meistens nur deren Ergebnis erkennen, während bspw. in Akten auch der Weg dorthin abgebildet ist. Im Laufe des Spätmittelalters und der Neuzeit gewinnen Akten das Übergewicht in der Überlieferung, doch auch bis heute gibt es Urkunden, wie bspw. Geburtsurkunden, Ernennungsurkunden für Beamte oder Siegerurkunden bei Bundesjugendspielen.
Vor allem für die Zeit des Früh- und Hochmittelalters stellen Urkunden zu vielen Sachverhalten die einzige Überlieferungsform dar. Dies liegt darin begründet, dass in dieser Zeit die Schriftlichkeit sehr gering war. So hat bspw. angeblich auch Kaiser Karl der Große Zeit seines Lebens erfolglos versucht, das Lesen und Schreiben zu erlernen. Wichtiger waren in der damaligen Gesellschaft Symbole und Rituale zum Vollzug eines Rechtsaktes, sodass Urkunden nur zu dem Zweck ausgestellt wurden, bspw. übertragene Rechte auch noch nach Jahren beweisen zu können.
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- Z 1 Anhaltisches Gesamtarchiv. Urkunden I (1237 AE, 2867 Digitalisate)