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Anfahrt und Benutzungszeiten

Seit dem 2. Mai 2023 werden in allen Lesesälen wieder lange Nutzungstage angeboten. Infolge fehlender Personalkapazitäten müssen wir unsere Öffnungszeiten jedoch verkürzen.

Aktuelle Benutzungszeiten
Magdeburg

 
Dienstag und Mittwoch 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Donnerstag
 
9.00 Uhr bis 17.00 Uhr
 
Merseburg

 
Dienstag und Mittwoch 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag
 
8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
 
Dessau-Roßlau

 
Mittwoch 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag
 
9.00 Uhr bis 19.00 Uhr
 
Wernigerode


 
Montag bis Mittwoch 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Jeder erste Mittwoch im Monat 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr
(Benutzung muss bis 16.00 Uhr begonnen werden)

Schließtage

Im laufenden Jahr kommt es zu folgenden Schließzeiten, zu denen keine Vor-Ort-Benutzungen möglich sind:   

Merseburg: 26.-28. November 2024. 

Magdeburg: 5. Dezember 2024. 

Wir bitten Sie, dies bei Ihren Planungen zu berücksichtigen. 

Um die Arbeitsfähigkeit des Landesarchivs trotz personeller Engpässe aufrecht zu erhalten, müssen wir leider auch unsere Benutzungsmodalitäten anpassen:

Voranmeldungen:

Benutzungen sind bei verfügbaren Lesesaalplätzen auch unangemeldet möglich; eine Voranmeldung bis 12 Uhr des Vortages wird jedoch empfohlen.

Benutzungen ohne Voranmeldung sind nur möglich, wenn sie bis 16 Uhr begonnen werden.

Vorbestellungen:

Um effiziente interne Arbeitsabläufe sicherzustellen, empfehlen wir Vorbestellungen von Archivgut bis spätestens 9 Uhr des vorherigen Werktages.

Reproduktionen und Datenschutzprüfungen:

An ausgewählten Arbeitsplätzen können Sie Reproduktionen mit eigener Aufnahmetechnik anfertigen. Außerdem ist an allen Standorten des Landesarchivs die Selbstanfertigung von Reproduktionen mit Selbstbedienungsscannern zu reduzierten Gebührensätzen möglich. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Die sehr arbeitsaufwändigen Datenschutzprüfungen und Anonymisierungen von Archivgutreproduktionen müssen wir beschränken: Hier können vom Landesarchiv nur noch 250 Seiten pro Benutzungstag oder Auftrag und 500 Seiten pro Kalenderjahr und Benutzungsvorhaben bearbeitet werden.

Ausnahmen sind möglich, wenn das Landesarchiv an einem Vorhaben mittels einer Kooperationsvereinbarung substantiell beteiligt ist.

Sofern keine Datenschutzprüfungen erforderlich sind, können wir derzeit Reproduktionsaufträge ohne Mengenbegrenzung ausführen.