Anfahrt und Benutzungszeiten
Ab dem 2. Mai 2023 werden in allen Lesesälen wieder lange Nutzungstage angeboten. Infolge fehlender Personalkapazitäten müssen wir unsere Öffnungszeiten jedoch verkürzen.
Ab dem 2. Mai 2023 gelten neue Benutzungszeiten:
Aktuelle Benutzungszeiten | ||
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Magdeburg | Dienstag und Mittwoch Donnerstag | 9.00 Uhr – 19.00 Uhr 9.00 Uhr – 17.00 Uhr |
Merseburg | Dienstag und Mittwoch Donnerstag | 8.00 Uhr – 16.00 Uhr 8.00 Uhr – 18.00 Uhr |
Dessau-Roßlau | Mittwoch Donnerstag | 9.00 Uhr – 17.00 Uhr 9.00 Uhr – 19.00 Uhr |
Wernigerode |
Montag – Mittwoch Jeder 1. Mittwoch des Monats |
9.00 Uhr – 15.00 Uhr 9.00 Uhr – 17.00 Uhr (Benutzung muss bis 16 Uhr begonnen werden) |
Bitte beachten Sie, dass in den folgenden Wochen keine Nutzung möglich ist:
Magdeburg: 13. bis 15. Juni 2023
Merseburg: 8. bis 10. August und 5. bis 7. Dezember 2023.
Dessau-Roßlau: 21./22. Juni und 30./31. August 2023.
Wernigerode: 14. bis 16. August und 21. bis 23. August 2023.
Um die Arbeitsfähigkeit des Landesarchivs trotz personeller Engpässe aufrecht zu erhalten, müssen wir leider auch unsere Benutzungsmodalitäten anpassen:
Voranmeldungen:
Benutzungen sind bei verfügbaren Lesesaalplätzen auch unangemeldet möglich; eine Voranmeldung bis 12 Uhr des Vortages wird jedoch empfohlen.
Benutzungen ohne Voranmeldung sind nur möglich, wenn sie bis 16 Uhr begonnen werden.
Vorbestellungen:
Um effiziente interne Arbeitsabläufe sicherzustellen, empfehlen wir Vorbestellungen von Archivgut bis spätestens 9 Uhr des vorherigen Werktages.
Reproduktionen und Datenschutzprüfungen:
An ausgewählten Arbeitsplätzen können Sie Reproduktionen mit eigener Aufnahmetechnik anfertigen. Außerdem ist an allen Standorten des Landesarchivs die Selbstanfertigung von Reproduktionen mit Selbstbedienungsscannern zu reduzierten Gebührensätzen möglich. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Die sehr arbeitsaufwändigen Datenschutzprüfungen und Anonymisierungen von Archivgutreproduktionen müssen wir beschränken: Hier können vom Landesarchiv nur noch 250 Seiten pro Benutzungstag oder Auftrag und 500 Seiten pro Kalenderjahr und Benutzungsvorhaben bearbeitet werden.
Ausnahmen sind möglich, wenn das Landesarchiv an einem Vorhaben mittels einer Kooperationsvereinbarung substantiell beteiligt ist.
Sofern keine Datenschutzprüfungen erforderlich sind, können wir derzeit Reproduktionsaufträge ohne Mengenbegrenzung ausführen.