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Benutzung und Bestandserhaltung

Bedauerlicherweise findet sich im Landesarchiv auch Archivgut, dessen Erhaltungszustand keineswegs zufriedenstellend ist. Vor allem ältere Unterlagen tragen aus den Jahrzehnten oder Jahrhunderten ihrer Existenz Gebrauchsspuren oder wurden außerhalb des Landesarchivs falsch gelagert. Dies hat bei einzelnen Stücken zu erheblichen Schadensbildern wie Rissen, Wasserschäden oder Schimmelbefall geführt.
Zudem gibt es Schäden, die selbst bei fachgerechter Lagerung kontinuierlich voranschreiten. Tintenfraß auf Urkunden, endogener Säurefraß in Papierakten und verschiedene chemische Reaktionen auf entwickelten Fotos seien als Beispiele genannt.

Es kann daher vorkommen, dass Ihnen ein Archivale nicht vorgelegt werden kann, da sein Erhaltungszustand schon so schlecht ist, um es ohne weitere Gefährdung zu benutzen.
Das Landesarchiv bemüht sich in solchen Fällen, die Benutzungsfähigkeit des betroffenen Archivgutes möglichst zeitnah in seiner Zentralen Restaurierungswerkstatt wiederherzustellen. In welchem Umfang dies möglich ist und welcher zeitliche Rahmen dafür veranschlagt werden muss, hängt vom Zustand des Archivale, dem Schadensbild und auch den begrenzten Ressourcen unserer Restauratoren ab.

Auch die Benutzung selbst kann für Archivgut schädigend sein, wenn auf einzelne Stücke sehr häufig zugegriffen wird. Um dies zu verhindern, fertigt das Landeshauptarchiv von intensiv nachgefragten Beständen Nutzungsmedien an, die dann an Stelle der Originale zur Benutzung vorgelegt werden.
Viele häufig benutzte Bestände wurden mikroverfilmt. Die Benutzung erfolgt dann über Lesefilme.
Ein Rückgriff auf das Original ist nur auf Antrag und im begründeten Ausnahmefall möglich.

Zunehmend werden Digitalisate als Nutzungsmedien eingesetzt. Die Benutzung erfolgt in der Regel über die Onlinestellung im Modul Archivgut Online. So werden die Originale geschont und zugleich die Benutzung vereinfacht.