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König Karl IV. bestätigt dem Erzbischof Otto von Magdeburg die Privilegien und Freiheiten des Erzstifts und erwähnt dabei auch die auf die Juden bezüglichen Privilegien, Prag, 1347 September 14

Quellenkritische Einordnung

Die Urkunde ist als Originalausfertigung erhalten, leider mit geringfügigem Textverlust und stark beschädigtem Siegel. Auf diesem präsentiert sich der im Sommer des Vorjahres erst zum Römischen König gewählte, dann durch den Schlachtentod seines Vaters als König von Böhmen nachgefolgte Luxemburger Karl auf dem Thron sitzend, neben ihm das Wappen mit dem Reichsadler, während auf der anderen Seite das böhmische mit dem doppeltgeschwänzten Löwen weggebrochen ist. Die durch das rautenförmige Loch fehlenden Wörter lassen sich zum Glück durch einen Druck von 1768 (Herausgeber: Friedrich Eberhard Boysen), als die Urkunde noch vollständig war, ergänzen. Noch unauffälliger als bei dem Privileg Ottos des Großen von 965, weil nur ein Wort in einem deutlich längeren Text, stehen die Juden (im Genitiv Plural „judeorum“) am Ende der neunten Zeile.

Inhaltliche Einordnung

Empfänger der Urkunde ist Erzbischof Otto von Hessen, ein Enkel der Heiligen Elisabeth. In einer sehr ausführlichen hymnisch-feierlichen Einleitung (Arenga) legt Karl IV. seine Herrschaftsauffassung dar, die den Schutz der Kirche als Hauptaufgabe sieht. Deswegen erneuert er alle bisherigen kaiserlichen und königlichen Privilegien für das Magdeburger Erzstift. Die jüdische Gemeinde ist dabei nur ein Punkt in einer sehr langen Aufzählung, und es erfolgt eigentlich keine inhaltliche Aussage über die konkret verliehenen Rechte. In der Forschung wird von der „Übereignung der Juden“ gesprochen, das heißt, der Erzbischof erhielt das eigentlich königliche Anrecht auf das jüdische Steueraufkommen und als Gegenleistung die Schutzfunktion über die Juden. Wie es um diese bestellt sein konnte, zeigte sich drei Jahre später auf extreme Weise: die Judengemeinde wurde auf Grund des Gerüchts, sie wäre schuld an der Pest, überfallen und größtenteils in ihren Häusern verbrannt. Die Beschützerfunktion des sonst politisch sehr aktiven Erzbischofs Otto, der von 1327 bis 1361 amtierte, war hierbei nur am Rande wahrzunehmen.

Überlieferungsgeschichte

Als umfassende Privilegienbestätigung war die Urkunde von vornherein für eine langfristige Aufbewahrung gedacht. Der noch unversehrte Zustand 1768, als Boysen sie in eine Gesamtgeschichte des Erzstifts einbaute, hat sich danach verschlechtert – möglicherweise wegen gestiegenen historischen Interesses und häufigerer Benutzung. In Kopiaren des Landesarchivs ist der Text jedoch in mindestens sechs handschriftlichen Abschriften überliefert.

Die Urkunde befindet sich im Bestand U 1 Erzstift Magdeburg kann im Lesesaal in Magdeburg eingesehen werden: LASA, U 1, I Nr. 95

 

Außerdem können Sie das Digitalisat hier herunterladen:

LASA, U 1, I Nr. 95 VS

LASA, U 1, I Nr. 95 RS

LASA, U 1, I Nr. 95, Siegel