Benutzung und Bestandserhaltung
Archive sind immer einem Spannungsverhältnis ausgesetzt: Die Originale müssen erhalten bleiben – gleichzeitig sollen sie zugänglich und nutzbar sein für alle Interessierten.
Beiden Erwartungen sollte in gleichem Maße entsprochen werden. Das Landesarchiv Sachsen-Anhalt möchte allen Bürgerinnen und Bürgern die Benutzung so einfach und unkompliziert wie möglich gestalten – gleichzeitig wird einmaliges Kulturgut durch die Benutzungsordnung geschützt.
Benutzung von Archivgut ist immer gewissen „Spielregeln“ unterworfen. Sie einzuhalten bleibt eine Voraussetzung dafür, dass die Originale auch für künftige Generationen erhalten werden können.