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Zweiter Schritt: Die Zeit vor Gründung der Standesämter (1874/76)

Für die Zeit vor der Gründung der Standesämter 1874/76 helfen Kirchenbücher weiter, um Lebensdaten, Verwandtschaftsverhältnisse oder konkret die Vorfahren ihrer Familie zu ermitteln. In diesen verzeichneten die Geistlichen Taufen, Heiraten und Todesfälle. Sie sind in der Regel chronologisch und handschriftlich angelegt. Daher sind Kenntnisse in der deutschen Kurrentschrift eine unbedingte Voraussetzung. Das Landesarchiv als eine staatliche Einrichtung verwahrt jedoch nur die Zweitschriften der Tauf-, Heirats- und Sterberegister, die die Geistlichen anfertigen und an die staatlichen Gerichte abgeben mussten (Bestände  131 und C 131 I Kirchenbuchduplikate der Regierungsbezirke Magdeburg und Merseburg). 

Die Kirchenbuchduplikate beider Bestände liegen als Lesefilme am Standort Magdeburg vor. Die Führung der Kirchenbuchzweitschriften bei den späteren Amtsgerichten begann meist in westphälischer Zeit ab 1808, für einige preußische Orte aber auch schon im ausgehenden 18. Jahrhundert. In den Gebieten der preußischen Provinz Sachsen, die von 1808 bis 1814 zum Königreich Westphalen gehörten, sind nach der Einführung des französischen Gesetzbuches "Code Civil" anstelle der Kirchenbuchduplikate Zivilstandsregister zu führen gewesen, die im Landesarchiv verwahrt werden.

 

 

Weitere Hinweise:

Für Kirchenbücher sei zudem auf die zuständigen Kirchenarchive verwiesen:


Einen Einstieg in das Lesen alter Schriften bietet das Onlineangebot "Digitale Schriftkunde" der Staatlichen Archiven Bayerns 

 

Dritter Schritt: Die Zeit vor dem 19. Jahrhundert