Wiedergutmachung und jüdisches Leben in der DDR
Nach dem Ende des Nationalsozialismus konnten auf dem Gebiet der Provinz Sachsen-Anhalt und der DDR antifaschistisch-demokratische Organisationen Anträge auf Wiedergutmachung stellen. Gleichzeitig sollten die Verfolgten des Naziregimes geehrt werden.
Jüdische Gemeinden sahen sich hinsichtlich der Antragstellung auf Wiedergutmachung und Anerkennung als Opfer des Faschismus vor erhebliche Schwierigkeiten gestellt: Wie das Verfahren um den Antrag der Synagogen-Gemeinde zu Magdeburg auf Wiedergutmachung der durch den Naziterror zugefügten Schäden zeigt, erkannte die Landesregierung die beantragte Summe zwar an, jedoch lehnte das Finanzministerium der DDR die Auszahlung ab. Die finanzielle Notlage der Synagogen-Gemeinde verstetigte sich.
Auch jenseits finanzieller Zuwendungen hatten es die jüdischen Gemeinden zunächst schwer, sich in der DDR Gehör zu verschaffen. Im Gedenken an die Verfolgten des Naziregimes erfuhr ihr Schicksal keine besondere Würdigung. Im Falle der jüdischen Gemeinde in Köthen ging die Einweihung einer Gedenktafel für die ermordeten Angehörigen der ehemaligen jüdischen Gemeinde in Köthen auf die Initiative einer Köthener Bürgerin zurück, welche die bis dahin ausgebliebene Würdigung der jüdischen Opfer der NS-Verbrechen anregte.
In den 1960er Jahren setzte jedoch ein geregeltes, staatliches Engagement zu Gunsten der jüdischen Gemeinden ein. In Halle errichtete die SED-Stadtleitung 1965 auf dem Gebiet der ehemaligen Synagoge eine Gedenkstätte für die jüdischen Opfer des Nationalsozialismus. Der „Organisations- und Aufmarschplan“ für die Kundgebung anlässlich der Übergabe der Gedenkstätte weist die Beteiligung der Jüdischen Gemeinde Halle und von Vertretern des Staatsapparates sowie der Parteien und Massenorganisationen des Bezirkes aus.
Mindestens ebenso wichtig wie die Würdigung als Opfer des Faschismus war für die jüdischen Gemeinden aber die staatliche Unterstützung bei der Wiederherstellung und dem Unterhalt von Gottesdiensträumen und Friedhöfen. Die Regierung der DDR lehnte zwar Wiedergutmachungszahlungen ab, richtete aber in den 1950er Jahren einen staatlichen Fonds zum Bau und Unterhalt jüdischer gottesdienstlicher Räume sowie zur Wiederherstellung und Unterhaltung jüdischer Friedhöfe ein. Ein Beispiel dafür liefert die Abrechnung der staatlichen Beihilfen für die Synagogen-Gemeinde zu Magdeburg für die Unterhaltung jüdischer gottesdienstlicher Räume sowie für die Wiederherstellung und Unterhaltung jüdischer Friedhöfe im Bezirk Magdeburg.
Einen guten Zugang zur Erinnerung und Würdigung des jüdischen Lebens in der DDR bietet das Museum Synagoge Gröbzig. Neben Informationen über die Geschichte der jüdischen Gemeinde bietet eine Vorlage zur bauseitigen Vorbereitung und inhaltlichen Gestaltung des „Museums Synagoge Gröbzig“ und zu Maßnahmen zum Fortgang der Vorbereitungsarbeiten aus dem Jahr 1987 Aufschlüsse zur Konzeption der Geschichtsvermittlung.