Wie bestelle ich die Archivalien?
Eine direkte Bestellung der recherchierten Archivalien aus unserem Online-Angebot heraus ist noch nicht möglich. Sie können aber per Mail, Brief und Fax an den jeweiligen Benutzungsort Archivalien unter Angabe der Signatur und des Benutzungstermins vorbestellen. Einen Benutzungsantrag füllen Sie dann im Lesesaal aus.
Es können grundsätzlich nur einzelne Archivalien und keine ganzen Bestände oder Gliederungsgruppen bestellt werden. Vergewissern Sie sich daher bitte vor Ihrer Bestellung, dass Sie eine vollständige Signatur (beispielsweise A 1, Nr. 13 oder aber auch A 37b IV, IIa Nr. 22, Bd. 2) auf den Ebenen Akte oder Dokument ermittelt haben. Dies wird Ihnen in der Detailsicht im oberen Bereich zwischen Laufzeit und Benutzungsort angezeigt.
Bitte machen Sie sich vor der Bestellung den Umfang und die Art der Unterlagen bewusst. Akten haben oft einen beträchtlichen Umfang, und erst ab Anfang des 20. Jahrhunderts wurden Schreibmaschinen verwendet. Alle davor entstandenen Unterlagen sind in teilweise sehr schwierig zu lesenden Handschriften verfasst, seit Beginn der Neuzeit in der sogenannten deutschen Kurrentschrift. Die Durchsicht einer solchen Akte kann daher einige Zeit in Anspruch nehmen. Bei Unerfahrenheit mit alten Schriften könnten Sie vielleicht auch das Angebot „Ad Fontes“, die "Digitale Schriftkunde" der Staatlichen Archive Bayerns oder die "Schriftbeispiele" des Geheimen Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz interessieren.
In unseren Lesesälen liegen zudem Schriftmuster bereit, die Ihnen das Lesen der Quellen erleichtern.
Die Dauer Ihres Archivbesuchs und die Anzahl der bereits vorab bestellten Unterlagen sollten Sie dementsprechend planen. Sollten Sie während Ihres Besuchs feststellen, dass Sie schneller als erwartet voran kommen, können Sie vor Ort selbstverständlich zusätzliche Unterlagen bestellen.
Wann wird das Original nicht vorgelegt?
Falls wir über eine Kopie eines Archivales auf einem Mikrofilm verfügen, so wird Ihnen dieser im Lesesaal vorgelegt. In der Datenbank können Sie auf Akten- bzw. Dokumentebene unter „Angaben zur Identifikation“ im dann befüllten Feld „Filmsignatur“ sehen, wenn ein Film existiert. Bei einer Bestellung per Mail oder im Lesesaal wird dann automatisch der Film zur Verfügung gestellt. Nur in begründeten Einzelfällen wird das Original aus dem Magazin ausgehoben. Dies geschieht, um die wertvollen Unterlagen zu schützen.
Mitunter können Archivalien zeitweise auch gar nicht benutzt werden, wenn kein Film existiert. So werden stark beschädigte Archivalien bis zur erfolgten Restaurierung nicht mehr vorgelegt. In regelmäßigen Abständen geben wir zudem ab der Mitte des 19. Jahrhunderts entstandene Papierunterlagen in die Massenentsäuerung. Während der Verfilmung oder Digitalisierung sind Archivalien ebenfalls zeitweise nicht verfügbar. Einzelne Archivalien können für Ausstellungen entliehen sein. Schließlich ist es möglich, dass von Ihnen bestellte Archivalien noch einer Schutzfrist unterliegen und vor der Einsicht ein Schutzfristenverkürzungsantrag gestellt werden muss.