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Wie be­stel­le ich die Ar­chi­va­li­en?

Eine di­rek­te Be­stel­lung der re­cher­chier­ten Ar­chi­va­li­en aus un­se­rem Online-​Angebot her­aus ist noch nicht mög­lich. Sie kön­nen aber per Mail, Brief und Fax an den je­wei­li­gen Be­nut­zungs­ort Ar­chi­va­li­en unter An­ga­be der Si­gna­tur und des Be­nut­zungs­ter­mins vor­be­stel­len. Einen Be­nut­zungs­an­trag fül­len Sie dann im Le­se­saal aus.

Es kön­nen grund­sätz­lich nur ein­zel­ne Ar­chi­va­li­en und keine gan­zen Be­stän­de oder Glie­de­rungs­grup­pen be­stellt wer­den. Ver­ge­wis­sern Sie sich daher bitte vor Ihrer Be­stel­lung, dass Sie eine voll­stän­di­ge Si­gna­tur (bei­spiels­wei­se A 1, Nr. 13 oder aber auch A 37b IV, IIa Nr. 22, Bd. 2) auf den Ebe­nen Akte oder Do­ku­ment er­mit­telt haben. Dies wird Ihnen in der De­tail­sicht im obe­ren Be­reich zwi­schen Lauf­zeit und Be­nut­zungs­ort an­ge­zeigt.

Bitte ma­chen Sie sich vor der Be­stel­lung den Um­fang und die Art der Un­ter­la­gen be­wusst. Akten haben oft einen be­trächt­li­chen Um­fang, und erst ab An­fang des 20. Jahr­hun­derts wur­den Schreib­ma­schi­nen ver­wen­det. Alle davor ent­stan­de­nen Un­ter­la­gen sind in teil­wei­se sehr schwie­rig zu le­sen­den Hand­schrif­ten ver­fasst, seit Be­ginn der Neu­zeit in der so­ge­nann­ten deut­schen Kurrent­schrift. Die Durch­sicht einer sol­chen Akte kann daher ei­ni­ge Zeit in An­spruch neh­men. Bei Un­er­fah­ren­heit mit alten Schrif­ten könn­ten Sie viel­leicht auch das An­ge­bot „Ad Fon­tes“, die "Di­gi­ta­le Schrift­kun­de" der Staat­li­chen Ar­chi­ve Bay­erns oder die "Schrift­bei­spie­le" des Ge­hei­men Staats­ar­chivs Preu­ßi­scher Kul­tur­be­sitz in­ter­es­sie­ren.

In un­se­ren Le­se­sä­len lie­gen zudem Schrift­mus­ter be­reit, die Ihnen das Lesen der Quel­len er­leich­tern.
Die Dauer Ihres Ar­chiv­be­suchs und die An­zahl der be­reits vorab be­stell­ten Un­ter­la­gen soll­ten Sie dem­entspre­chend pla­nen. Soll­ten Sie wäh­rend Ihres Be­suchs fest­stel­len, dass Sie schnel­ler als er­war­tet voran kom­men, kön­nen Sie vor Ort selbst­ver­ständ­lich zu­sätz­li­che Un­ter­la­gen be­stel­len.

Wann wird das Ori­gi­nal nicht vor­ge­legt?

Falls wir über eine Kopie eines Ar­chi­va­les auf einem Mi­kro­film ver­fü­gen, so wird Ihnen die­ser im Le­se­saal vor­ge­legt. In der Da­ten­bank kön­nen Sie auf Akten-​ bzw. Do­ku­ment­ebe­ne unter „An­ga­ben zur Iden­ti­fi­ka­ti­on“ im dann be­füll­ten Feld „Film­si­gna­tur“ sehen, wenn ein Film exis­tiert. Bei einer Be­stel­lung per Mail oder im Le­se­saal wird dann au­to­ma­tisch der Film zur Ver­fü­gung ge­stellt. Nur in be­grün­de­ten Ein­zel­fäl­len wird das Ori­gi­nal aus dem Ma­ga­zin aus­ge­ho­ben. Dies ge­schieht, um die wert­vol­len Un­ter­la­gen zu schüt­zen.

Mit­un­ter kön­nen Ar­chi­va­li­en zeit­wei­se auch gar nicht be­nutzt wer­den, wenn kein Film exis­tiert. So wer­den stark be­schä­dig­te Ar­chi­va­li­en bis zur er­folg­ten Re­stau­rie­rung nicht mehr vor­ge­legt. In re­gel­mä­ßi­gen Ab­stän­den geben wir zudem ab der Mitte des 19. Jahr­hun­derts ent­stan­de­ne Pa­pier­un­ter­la­gen in die Mas­sen­ent­säue­rung. Wäh­rend der Ver­fil­mung oder Di­gi­ta­li­sie­rung sind Ar­chi­va­li­en eben­falls zeit­wei­se nicht ver­füg­bar. Ein­zel­ne Ar­chi­va­li­en kön­nen für Aus­stel­lun­gen ent­lie­hen sein. Schließ­lich ist es mög­lich, dass von Ihnen be­stell­te Ar­chi­va­li­en noch einer Schutz­frist un­ter­lie­gen und vor der Ein­sicht ein Schutz­fris­ten­ver­kür­zungs­an­trag ge­stellt wer­den muss.