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Reichskammergerichtsakten

Das Reichskammergericht war – neben dem Reichshofrat – bis zur Auflösung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation das oberste Gericht. Es war die letzte Instanz und versuchte, Streitverfahren zu schlichten und eine gewaltsame Klärung zu verhindern, was nicht immer gelang. Für den Bereich der früheren preußischen Provinz Sachsen wurden die Akten des zuletzt in Speyer ansässigen Reichskammergerichts im Bestand A 53 zusammengefasst, der alphabetisch nach Klägern und Beklagten geordnet ist. Für Familienforscher enthält dieser Bestand vor allem für das 16. bis 18. Jahrhundert teilweise reichhaltiges Quellenmaterial, sofern die betreffenden Vorfahren über genügend Mittel zur Durchführung der teilweise recht preisintensiven Gerichtsprozesse verfügten, die sich oft über mehrere Jahre hinzogen.


Auswahl von Quellen im Landesarchiv Sachsen-Anhalt:

A 53 (noch nicht online recherchierbar)

Gedrucktes Findbuch: Findbuch der Akten des Reichskammergerichts im Landesarchiv Magdeburg –Landeshauptarchiv-, bearb. von Dietrich Lücke (Quellen zur Geschichte Sachsen-Anhalts; 11), 5 Bde., Halle (Saale) 1997-2002.