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Erster Schritt: Recherche in alten Familienpapieren und in Standesämtern

Wer am Anfang seiner Familienforschung steht, sollte zuerst in alten Familienpapieren nach den Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden seiner Groß- und Urgroßeltern forschen. Vielleicht gibt es eine Familienbibel, die über mehrere Generationen weitergereicht wurde. Oder alte Briefe, Schulzeugnisse, Todesanzeigen, die mehr über die Namen und Lebensstationen von Vorfahren verraten. Denn nicht nur die Kenntnis des Namens, sondern vor allem des Ortes, an dem ein Vorfahre geboren wurde, heiratete oder verstarb, ist in der Familienforschung zwingend erforderlich. Hilfreich kann dabei auch ein sogenannter „Ahnenpass“ sein, der 1933 im nationalsozialistischen Deutschland eingeführt wurde, um die „arische“ Abstammung seiner Inhaber zu dokumentieren. Fehlen genealogische Angaben bereits zu den Groß- und Urgroßeltern, so empfiehlt es sich, diese zunächst bei den zuständigen Standesämtern bzw. kommunalen Archiven zu erfragen.

Beachten Sie hierbei die historische und die aktuelle territoriale Zugehörigkeit einer Ortschaft. Diese können Sie anhand eines historischen Ortslexikons ermitteln. Standesämter wurden 1874 in Preußen und 1876 in Anhalt und im gesamten Deutschen Reich eingeführt und fallen unter die kommunale Zuständigkeit. Daher kann das Landesarchiv in diesem Fall nur bedingt weiterhelfen. Eine Ausnahme bilden die im Landesarchiv verwahrten Sterberegisterzweitschriften aus den Jahren 1933–1945 der Standesämter der Regierungsbezirke Magdeburg und Merseburg (Bestand: C 131 II). 


Weitere Hinweise finden Sie auch auf GenWiki:

 

Zweiter Schritt: Die Zeit vor Gründung der Standesämter (1874/76)