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Archivische Auskunftserteilung, Ermittlung von Archiv- und Bibliotheksgut (Hinweise zur AllGO, lfd. Nr. 86)

Bei der Ermittlung von Archiv- und Bibliotheksgut, die in der Regel bei der schriftlichen Anfragenbearbeitung erfolgt und ggf. mit Auskünften aus dem Archivgut einhergeht, fallen nach AllGO, lfd. Nr. 86 Gebühren in folgender Höhe an:

Tarifstelle

Gebührentatbestand

Gebühr
Euro
4.Archivische Auskunftserteilung, Ermittlung von Archiv- und Bibliotheksgut
4.1.bei einem Bearbeitungsaufwand von bis zu einer halben Stundegebührenfrei
4.2.bei einem Bearbeitungsaufwand von mehr als einer halben Stunde je angefangene Viertelstunde16

Anmerkungen:

  1. Rechercheaufwand:
    a) 
    Bei einem Rechercheaufwand von mehr als einer halben Stunde wird die Gebühr ab der dritten Viertelstunde erhoben.
    b) Bei einem Rechercheaufwand von mehr als einer Stunde, entsprechend der nachfolgenden Nummer 2 Buchst. a, wird die Gebühr ab der fünften Viertelstunde erhoben.
    c) Bei einem Rechercheaufwand von mehr als zwei Stunden entsprechend der nachfolgenden Nummer 2 Buchst. b, wird die Gebühr ab der neunten Viertelstunde erhoben.
  2. Gebührenfrei sind:
    a) Auskünfte und Ermittlungen für wissenschaftliche und heimatgeschichtliche Forschungen sowie für Unterrichtszwecke bei einem Rechercheaufwand von höchstens einer Stunde.
    b) 
    Anfragen im Sinne der laufenden Nummer 1 (Allgemeine Amtshandlungen) der Anmerkungen zu Tarifstellen 3 und 4 bei einem Rechercheaufwand von höchstens zwei Stunden.
  3. Bei Folgeanträgen in derselben Sache wird für die Gebührenerhebung der insgesamt angefallene Rechercheaufwand berücksichtigt.

Sie können uns bereits bei Ihrer Anfrage mitteilen, dass die Archivgutermittlung und Auskunftserteilung nur im Rahmen des gebührenfreien Aufwandes oder bis zu einer von Ihnen benannten Kostengrenze erfolgen soll.

Auskünfte (Hinweise zur AllGO, lfd. Nr. 1)

Für schriftliche Auskünfte, die nicht mit der Ermittlung von Archiv- und Bibliotheksgut einhergehen, erfolgt die Gebührenerhebung auf der Grundlage der Allgemeinen Gebührenordnung für das Land Sachsen-Anhalt, laufende Nummer 1, Tarifstelle 2. Die Gebühren lehnen sich dabei an die Gebühren der laufenden Nummer 86, Tarifstelle 4. an.

Einen Auszug aus dem Kostentarif der AllGO zu den Allgemeinen Amtshandlungen finden Sie hier.