Gebührenordnung
Vom Landesarchiv Sachsen-Anhalt im Benutzerauftrag vorgenommene Amtshandlungen sind im Allgemeinen kostenpflichtig. Außer den Gebühren für Amtshandlungen können auch Benutzungs- und Leistungsgebühren erhoben werden.
Die allgemeine Rechtsgrundlage für die Erhebung von Gebühren und Auslagen ist das Verwaltungskostengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (VwKostG LSA). Die einzelnen Tarifstellen und die Höhe der zu entrichtenden Gebühren enthält jedoch die Allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO).
Die speziell im Landesarchiv entstehenden Gebühren finden sich unter der laufenden Nummer 86 des Kostentarifs der AllGO.
Auszüge mit erläuternden Hinweisen haben wir auf den folgenden Seiten zusammengestellt: