Erschließung
Erst durch die Erschließung, das heißt die Ordnung und Verzeichnung der Archivalien, wird das im Landesarchiv Sachsen-Anhalt verwahrte Archivgut benutzbar.
Die Ordnung erfolgt in der Regel nach dem Provenienzprinzip. Die einzelnen Bestände werden dabei gemäß ihrer Herkunft (zum Beispiel Behörde, Institution) und ihrem Entstehungszusammenhang aufgestellt und in die Gesamtgliederung des Landesarchivs, die sogenannte Tektonik, eingefügt.
Eine Ordnung nach dem Pertinenzprinzip, das heißt nach Orts-, Personen- oder Sachbetreffen ohne Berücksichtigung des Entstehungskontextes, findet sich im Landesarchiv nur noch bei einigen älteren Beständen.
Endergebnis der Erschließung sind die bei der Verzeichnung des Archivgutes entstehenden Findhilfsmittel. Waren dies früher hauptsächlich Karteien und Findbücher, so bedient sich das Landesarchiv heute spezieller Archivdatenbanken.
Im Zuge der Verzeichnung erhält das Archivgut seine endgültige Signatur sowie einen Titel, wodurch eine eindeutige Identifikation des einzelnen Archivale möglich wird. Die Ermittlung der Laufzeit, die Erstellung eines Enthält-Vermerkes sowie Angaben zum Umfang der Archivalieneinheit dienen einer möglichst genauen inhaltlichen Erfassung des Archivguts und sind die Grundlage für eine erfolgreiche Recherche in den Beständen des Landesarchivs.