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Tagung zur „Bodenreform“ von 1945/46 und ihren Folgen für enteignete Kulturgüter

Die sogenannte „Bodenreform“ von 1945/46 führte in der Sowjetischen Besatzungszone zu einer Umwälzung der Lebensverhältnisse auf dem Lande und wirkt bis in unsere Gegenwart nach. In der damaligen Provinz wurden mehr als 2.250 Großgrundbesitzer mitsamt den bei deren Flucht und Vertreibung zurückgelassenen Kulturgütern enteignet. In der Folge gelangten 257 Herrschafts- und Gutsarchive in das heutige Landesarchiv Sachsen-Anhalt, die in Folge des Ausgleichsleistungsgesetzes von 1994 an ihre Eigentümer zu restituieren sind. Das Landesarchiv ist bestrebt, mit den Eigentümern zu einvernehmlichen Regelungen zu kommen, die weiterhin eine Nutzung dieses historisch bedeutenden Archivguts durch die Öffentlichkeit ermöglichen. Daher ist es in besonderem Maße auch am fachlichen Austausch über den heutigen Umgang mit den Kulturgütern aus der Bodenreform interessiert und beteiligte sich an der bislang größten Tagung dazu, die vom 22. bis 24. Mai 2025 im Fürst Pückler-Museum in Cottbus-Branitz stattfand. Sie wurde von mehreren Kooperationspartnern veranstaltet, darunter der Kulturstiftung Sachsen-Anhalt. Unter dem Titel „Die ,Bodenreform‘ und ihre Folgen für die Schlösser und deren Interieur 1945–2025“ versammelte die internationale Konferenz Expertinnen und Experten, die in Museen, Bibliotheken und Archiven mit der Aufgabe der Restitution des Kulturguts aus der Bodenreform befasst sind. Zu Wort kamen aber auch Nachkommen und Interessenvertreter der Bodenreformopfer. In den Diskussionen wurde deutlich, dass die gesellschaftliche Aufgabe der Restitution auch nach mehr als dreißig Jahren bei weitem nicht abgeschlossen ist, sondern weiterhin der politischen Unterstützung bedarf. Dies gilt sowohl für die Förderung der Provenienzforschung als auch für die Durchführung der Restitutionsverfahren selbst. Auch das Landesarchiv darf zwar positiv auf bisher erreichte Ergebnisse blicken, hat aber noch umfangreiche Aufgaben zu lösen.