Menu
menu

Archivierungsmodelle

Unter bestimmten Voraussetzungen können Archivierungsmodelle geeignete Instrumente zur Rationalisierung der Bewertungsarbeit und insbesondere zur Vereinfachung des Aussonderungsverfahrens sein. Archivierungsmodelle beschränken für eine Behörde oder für ganze Verwaltungszweige die konkrete Anbietungspflicht auf bestimmte Teile der Unterlagen, die in der Regel auf der Grundlage des jeweiligen Aktenplans definiert werden. Alle anderen Unterlagen können dann jeweils ohne vorherige Anbietung an das Landesarchiv Sachsen-Anhalt vernichtet werden.

Das Landesarchiv plant die vermehrte Erarbeitung von Archivierungsmodellen in den dafür geeigneten Verwaltungsbereichen. Derzeit befinden sich Modelle für weitere Justizbereiche und die Hochbauverwaltung in Bearbeitung. Das Modell für die Personalunterlagen der Landesverwaltung steht vor dem Abschluss.

Bereits abgeschlossen und in Anwendung sind: