Archivierungsmodelle
Unter bestimmten Voraussetzungen können Archivierungsmodelle geeignete Instrumente zur Rationalisierung der Bewertungsarbeit und insbesondere zur Vereinfachung des Aussonderungsverfahrens sein. Archivierungsmodelle beschränken für eine Behörde oder für ganze Verwaltungszweige die konkrete Anbietungspflicht auf bestimmte Teile der Unterlagen, die in der Regel auf der Grundlage des jeweiligen Aktenplans definiert werden. Alle anderen Unterlagen können dann jeweils ohne vorherige Anbietung an das Landesarchiv Sachsen-Anhalt vernichtet werden.
Das Landesarchiv plant die vermehrte Erarbeitung von Archivierungsmodellen in den dafür geeigneten Verwaltungsbereichen. Derzeit befinden sich Modelle für weitere Justizbereiche und die Hochbauverwaltung in Bearbeitung. Das Modell für die Personalunterlagen der Landesverwaltung steht vor dem Abschluss.
Bereits abgeschlossen und in Anwendung sind:
- Archivierungsmodell für die Unterlagen der Finanzämter in Sachsen-Anhalt vom 21.07.2020.
Das Modell wurde ursprünglich in Form einer Allgemeinen Verfügung der Oberfinanzdirektion Magdeburg vom 25.11.2010 in Kraft gesetzt und durch Erlass des Ministeriums der Finanzen vom 11.07.2016 sowie vom 21.07.2020 aktualisiert. Die Verfügung regelt neben der Aussonderung auch die Aufbewahrung von Unterlagen durch die Finanzämter; sie besteht aus einem allgemeinen Teil und zwei Anlagen (Fristen- und Bewertungskatalog; Anbietungs-/Abgabeverzeichnis). - Anbietung, Übergabe oder Vernichtung des auszusondernden Schriftguts der Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Staatsanwaltschaften und der Gerichte der Fachgerichtsbarkeiten vom 19.12.2017
Das Modell wurde in Form einer Allgemeinen Verfügung des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt in Kraft gesetzt und veröffentlicht. Die Verfügung besteht aus einem allgemeinen Teil und fünf Anlagen (Anbietungs-/Abgabeverzeichnis, drei Bewertungskataloge).
- Archivierungsmodell für die Unterlagen des Hauptzollamts Magdeburg vom 10.09.2015
Das Modell wurde in Form einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Hauptzollamt Magdeburg und dem Landesarchiv in Kraft gesetzt. Sie besteht aus einem allgemeinen Teil und vier unveröffentlichten Anlagen (Firmenlisten; Muster von Anbietungs-/Abgabeverzeichnis).