Vortrag von Johannes Beleites
Sonderrecht für Stasi-Akten? Geschichte, Gegenwart und Zukunft des Stasi-Unterlagen-Gesetzes
Die Aufarbeitung der Stasi ist ein Vermächtnis der Friedlichen Revolution von 1989/90. Dennoch war sie nur durch ein besonderes Gesetz in einer besonderen Behörde möglich. Das Stasi-Unterlagen-Gesetz folgte einer klaren Priorität: Es schuf Transparenz bezüglich der Täter, während der Schutz der Opfer an oberster Stelle stand. Standardmäßige Schutzfristen von mehreren Jahrzehnten, wie sie im allgemeinen Archivrecht üblich sind, wurden bewusst außer Kraft gesetzt, um eine sofortige gesellschaftliche und juristische Aufarbeitung zu ermöglichen.
Mittlerweile gehören die Stasi-Akten zum Bundesarchiv. Sind sie damit ein normaler Aktenbestand? Wird das Stasi-Unterlagen-Gesetz noch benötigt oder reicht das Bundesarchivgesetz aus? Was sollte sich ändern? Johannes Beleites stellt in seinem Vortrag die wechselvolle Geschichte, den aktuellen Status und die Zukunft des Stasi-Unterlagen-Gesetzes zur Diskussion.
Zum Referenten:
Johannes Beleites engagierte sich schon als Jugendlicher in der kirchlichen Opposition der DDR und wurde deshalb früh von der Stasi überwacht, die ihm auch das Jurastudium verwehrte. Nach der Friedlichen Revolution studierte er Rechtswissenschaften und widmete seine berufliche Laufbahn der Diktaturaufarbeitung – unter anderem im Bürgerkomitee Leipzig, in der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen und in der Abteilung Bildung und Forschung der Gauck-Behörde. Als Forscher und Autor publizierte er umfassend zu den MfS-Gefängnissen, DDR-Unrecht und dem Stasi-Unterlagen-Gesetz. Seit 2024 ist er als Landesbeauftragter zur Aufarbeitung der SED-Diktatur in Sachsen-Anhalt tätig.
Veranstaltungsort:
Landesarchiv Sachsen-Anhalt
Abteilung Magdeburg
Brückstraße 2
39114 Magdeburg
(Workshop- und Vortragsraum)
Datum:
Mittwoch, 09.09.2026, um 17 Uhr.
Alle Interessierten sind zur kostenfreien Veranstaltung herzlich eingeladen. Eine Voranmeldung ist nicht notwendig.
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