Z 11 Amtshandelsbücher
Private Rechtshandlungen wurden schon im Hochmittelalter schriftlich nachgewiesen. Seit dem 16. Jahrhundert gewann die Beurkundung von Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit bei den lokalen Ämtern, Patrimonialgerichten und kleineren Städten einen größeren Umfang. Zahlreiche Einträge über Grundstücksverkehr, familien- und erbrechtliche Handlungen, vor allem Eheverträge, Erbverträge, Erbschlichtungen, Kaufbriefe, Vormundschafts-, Ausstattungs- und Nachlassregelungen führten zur Entstehung umfangreicher Reihen von Gerichts- bzw. Amtshandelsbüchern. Sie wuchsen im 17. Jahrhundert so an, dass für bestimmte Rechtsmaterien spezielle Reihen eingerichtet wurden: Konsens- und Zessionsprotokolle, Hypothekenprotokolle, Testamentenbücher, Protokolle über Ehestiftungen und Kaufverträge. Die Amtshandelsbücher sind kontinuierlich bis zu den bürgerlichen Verwaltungsreformen des 19. Jahrhunderts geführt worden und bieten somit einen hervorragenden Zugang für lokalhistorische und familiengeschichtliche Forschungen. Dafür stehen nun die Amtshandelsbücher von Ballenstedt, Bernburg, Coswig, Dessau, Groena, Hohenerxleben, Hoym, Hundeluft, Klieken, Libbesdorf, Lindau, Mühlingen, und Zerbst online zur Verfügung.