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Lehns- und Hypothekenakten

Lehnsakten dokumentieren üblicherweise den vollständigen Rechtsakt der Belehnung und Mitbelehnung seitens des Lehnsherren von der Antragstellung durch den Lehnsempfänger bis hin zur Ausfertigung des Lehnbriefes durch den Lehnsherrn. Mit ihrer Hilfe lässt sich in der Regel die Abfolge der meist adligen Besitzerfamilien und deren Verwandtschaftsverhältnisse vom Spätmittelalter bis zum 19. Jahrhundert relativ lückenlos nachweisen. Die Hypothekenakten hingegen dokumentieren die Erteilung der Zustimmung und Bestätigung des Lehnsherrn zum Abschluss von Kaufverträgen, zur Aufnahme von Schulden und Krediten sowie anderen Lasten wie Leibgedingen auf den Lehngütern. Daher enthalten beide Aktenarten auch eine Vielzahl von Informationen zur Besitzgeschichte der einzelnen Güter und zur Familiengeschichte der Gutsbesitzer. Diese waren aufgefordert, alle lehnsrechtlich relevanten familiären Veränderungen beim Lehnhof anzuzeigen, und mussten diese meist durch Einreichung von Originaldokumenten wie beispielsweise Auszügen aus Tauf- und Sterberegistern nachweisen.

Für die Recherche von Lehns- und Hypothekenakten muss der Wohnort eines Vorfahren und dessen Lehnsverhältnis bekannt sein.


Überlieferung für die Regierungsbezirke Merseburg und Erfurt:

A 35 Späteres Oberlandesgericht Naumburg. Ältere Lehnsakten aus den Regierungsbezirken Merseburg und Erfurt, (1310) 1474 – 1910

A 35a Späteres Oberlandesgericht Naumburg. Ältere Hypothekenakten aus den Regierungsbezirken Merseburg und Erfurt, (1387) 1510 – 1897


Weiterführender Hinweis:
Neben den Beständen des Oberlandesgerichts gibt es eine teilweise korrespondierende Überlieferung in der Tektonikgruppe 10. Adelsarchive (im Gliederungspunkt Besitzstand der Herrschaft).