Grenze
Flucht und Ausreise delegitimierten die DDR im Laufe des Jahres 1989 immer offenkundiger. Der Versuch von Staats- und Parteiführung, durch eine höhere Zahl von Ausreisegenehmigungen dem innenpolitischen Druck ein Ventil zu öffnen, scheiterte im ersten Halbjahr.
Die Antragsteller suchten längst die Öffentlichkeit, und seit dem 1. Juli konnten ablehnende Bescheide durch neu entstehende Verwaltungsgerichte überprüft werden.
Auch Tagesbesucher aus der Bundesrepublik stellten die innerdeutsche Grenze in Frage.
In Anträgen auf private Besuchsreisen wurde in den Monaten vor der Friedlichen Revolution die „unwürdige Erniedrigung“ angeprangert, „beim Staat als Bittsteller antreten zu müssen – allein der Gnade seiner Allmacht ausgesetzt“.
Die "Belange des einzelnen Bürgers", der mitgeholfen habe, "unseren Staat aufzubauen", würden "übersehen oder nicht mit dem notwendigen Einfühlungsvermögen behandelt".
Aus der volkspolizeilichen Perspektive galt es, die "Ordnung und Sicherheit im Grenzgebiet" auch 1989 "exakt gemäß der Grenzordnung und Grenzverordnung" durchzusetzen.
Ein auf einem Feldweg gesichtetes Flugobjekt war eines der „besonderen Vorkommnisse“ zur Überwindung der Grenze.