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Wirtschaft

Am 1. März 1990 wies eine „Verordnung zur Umwandlung von volkseigenen Kombinaten, Betrieben und Einrichtungen in Kapitalgesellschaften“ den Weg zur Überführung der staatlichen Wirtschaft in die Rechtsformen der AG und der GmbH. Die Durchführung dieses historisch einmaligen Transformationsprozesses mit keinem geringeren Ziel als der Privatisierung einer kompletten Volkswirtschaft wurde in die Hände einer eigens dazu ins Leben gerufenen Treuhandanstalt gelegt.

Die Kombinate mussten jetzt außerhalb des reglementierten Rahmens der Staatswirtschaft eigenständig um ihr Überleben kämpfen. Auf den internationalen Märkten oft nicht wettbewerbsfähige Produkte wurden auch im Rahmen der traditionellen Leipziger Messe präsentiert.

Wirtschaftsreform bedeutete an Industriestandorten wie Leuna, Bitterfeld oder Wolfen zugleich, nach jahrzehntelanger Umweltschädigung die ökologischen wie die ökonomischen Probleme gleichermaßen anzugehen.

Wenige Monate nach dem Mauerfall erlebte die DDR den beschleunigten Umbau der Wirtschaft.
Auf das beendete staatliche Außenhandelsmonopol reagierten viele Unternehmen mit der Bildung eigener Außenhandelsbetriebe, wie etwa das Kombinat VEB Chemische Werke Buna mit der Gründung einer Deutschen Buna-Handels-GmbH.

Und auch die Überlegungen zur Aufgliederung vormals monopolistischer Kombinate erkannten die „besondere Notwendigkeit“ einer „grenzüberschreitenden Kooperation“.

Die Gründung unternehmerischer Interessenvertretungen (wie hier eines Verbandes der Chemischen Industrie) flankierte den Privatisierungsprozess.