1945-1990
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde 1945 unter sowjetischer Besatzungsherrschaft eine neue Verwaltungseinheit geschaffen. Die Provinz Sachsen umfasste nunmehr auch das Land Anhalt, aber nicht mehr den Regierungsbezirk Erfurt.
In den Jahren bis 1990 folgten mehrere Umbenennungen und Veränderungen im Verwaltungsaufbau:
1946 wurde die Provinz Sachsen in Provinz Sachsen-Anhalt umbenannt, 1947 in Land Sachsen-Anhalt. 1952 erfolgte die Auflösung des Landes Sachsen-Anhalt sowie die Bildung der beiden Bezirke Magdeburg und Halle.
Das Land Sachsen-Anhalt
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und dem vom 1. bis 3. Juli 1945 westlich von Elbe und Saale vollzogenen Besatzungswechsel wurde gemäß Befehl der sowjetischen Besatzungsmacht eine neue territoriale Verwaltungseinheit gebildet: Die seit 1944 bestehenden Provinzen Magdeburg und Halle-Merseburg sowie das Land Anhalt wurden zu einer neuen Provinz Sachsen vereinigt. Deren oberste Verwaltungsbehörde war das Präsidium der Provinz Sachsen mit Sitz in Halle, das aus dem Präsidenten Dr. Erhard Hübener und vier Vizepräsidenten bestand und mit seiner Verordnung vom 23. Juli 1945 die Grundlagen künftiger Verwaltung bekannt gab. Die Tätigkeit der deutschen Behörden hatte sich nach den Befehlen und Anordnungen der Besatzungsmacht zu richten, die in der Provinz Sachsen durch die am 9. Juli 1945 in Halle gebildete Sowjetische Militäradministration (SMA) institutionalisiert worden war.
Nach der Landtagswahl vom 20. Oktober 1946 konstituierte sich am 3. Dezember 1946 eine Provinzialregierung der umbenannten Provinz Sachsen-Anhalt. Nach der Auflösung Preußens durch den Alliierten Kontrollrat im Februar 1947 erhielt diese mit Wirkung zum 21. Juli 1947 die Bezeichnung Land Sachsen-Anhalt.
Auf mittlerer Verwaltungsebene bestanden bis zum 30. Juni 1947 die Bezirksverwaltungen Magdeburg, Merseburg und Dessau. Auf Kreisebene ergaben sich am 27. April 1950 einschneidende Veränderungen, als der Landtag drei der ursprünglich 33 Landkreise und 15 der ursprünglich 19 Stadtkreise auflöste.
Am 23. Juli 1952 verabschiedete die Volkskammer der DDR das „Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern“, welches die Aufteilung der Länder in Bezirke zur Folge hatte. Der Landtag von Sachsen-Anhalt beschloss zwei Tage später die Bildung der Bezirke Magdeburg und Halle. Anstelle von Landtag und Landesregierung traten die Bezirkstage und Räte der Bezirke Halle und Magdeburg. Die neuen Verwaltungsstrukturen waren zuvor auf der 2. Parteikonferenz der SED in Berlin mit dem Ziel beschlossen worden, ein streng zentralistisches Staatssystem zu errichten.
Im Landesarchiv Sachsen-Anhalt sind aussagekräftige behördliche Bestände für diese Jahre tiefgreifender gesellschaftlicher, eigentumsrechtlicher und administrativer Umgestaltungen überliefert. Die Bestände von Landtag, Ministerpräsident und Ministerien werden am Standort Magdeburg verwahrt. Die Bestände der drei Bezirksverwaltungen und der jeweiligen Kreisverwaltungen werden an den Standorten Magdeburg, Merseburg und Dessau archiviert. Die Bestände von Gerichten und Staatsanwaltschaften weisen größere Lücken auf.
Der Bezirk Halle 1952-1990
Mit der Bildung von 15 Bezirken ging die DDR im Juli 1952 von der damals bestehenden Ländergliederung ab. Das Land Sachsen-Anhalt wurde in die Bezirke Halle und Magdeburg aufgeteilt.
Bei der Einrichtung des Bezirkes Halle wurden umfangreiche Gebietsteile des ehemaligen preußischen Regierungsbezirkes Merseburg vor allem an die Bezirke Cottbus, Leipzig und Erfurt, aber auch an die Bezirke Potsdam und Gera abgegeben. Andererseits gehörten nun Teile des ehemaligen Landes Anhalt zum Bezirk Halle.
Der dennoch viertgrößte Bezirk der DDR umfasste 20 Landkreise sowie die Stadtkreise Dessau, Halle und ab 1967 Halle-Neustadt. Die Zahl der Kreise wurde mit der Bezirkseinteilung vergrößert, sodass sich die Flächen der ehemaligen Landkreise reduzierten.
Wirtschaftsstruktur
Im Vergleich zum Bezirk Magdeburg war der Bezirk Halle vorwiegend industriell geprägt, wobei die im 19. und beginnenden 20. Jahrhundert herausgebildete Struktur im Wesentlichen bewahrt blieb. Kennzeichnend hierfür ist vor allem die überproportionale Rolle der chemischen Industrie, die einen Anteil von mehr als 40 Prozent an der chemischen Gesamtproduktion der DDR hatte. Dieser Industriezweig war an den Standorten Halle-Merseburg, Bitterfeld-Wolfen, Wittenberg-Coswig und Weißenfels-Zeitz konzentriert. Die großen Kombinate wie Leuna und Buna bestimmten das Gesicht des Bezirkes und gaben ihm den Beinamen „Chemiearbeiterbezirk“.
Durch die reichhaltigen Vorkommen von Bodenschätzen wurden der Braunkohlentagebau und die Förderung von Stein- und Kalisalzen zu wichtigen Industriezweigen, sie stellten zugleich wesentliche Standortfaktoren für die chemische Industrie dar. Bedeutende Kupferschiefervorräte in der Mansfelder und Sangerhausener Mulde bildeten die Grundlage für den Mansfelder Kupferbergbau. Die Verhüttung erfolgte in Eisleben und Hettstedt, der Volkseigene Betrieb (VEB) Eisen- und Hüttenwerke Thale war ein wichtiger Betrieb der Eisen- und Stahlindustrie. Weitere prägende Industriezweige waren der vor allem auf den Bedarf der Industrie des Bezirkes ausgerichtete Schwermaschinenbau, der Fahrzeugbau mit der Herstellung von Schienenfahrzeugen (VEB Waggonfabrik Ammendorf, VEB Waggonfabrik Dessau) und Fahrrädern sowie die Herstellung von Gas- und Elektrogeräten. Leichtindustrie spielte dagegen eine eher untergeordnete Rolle, hier ist vor allem die in Weißenfels angesiedelte Schuhindustrie zu nennen.
Darüber hinaus verfügte der Bezirk Halle über eine leistungsfähige Landwirtschaft. Mehr als 50 Prozent der Fläche wurde landwirtschaftlich genutzt, der größte Teil als Ackerland.
Bezirkstag und Rat des Bezirkes
Die höchsten staatlichen Organe auf Bezirksebene bildeten die Bezirkstage und die Räte der Bezirke. Die konstituierende Sitzung des Bezirkstages Halle und des Rates des Bezirkes Halle fand am 1. August 1952 statt.
Die Mitglieder des Bezirkstages wählten den Rat des Bezirkes, den Vorsitzenden des Rates des Bezirkes, seine Stellvertreter und den Sekretär sowie die Mitglieder der ständigen Kommissionen. Außerdem wurden durch den Bezirkstag der Direktor, die Richter und die Schöffen des Bezirksgerichts bestimmt. Bis zum Jahre 1976 wurde der Bezirkstag alle vier Jahre, danach alle fünf Jahre gewählt.
Der Rat des Bezirkes war sowohl dem Ministerrat der DDR als auch den einzelnen Fachministerien unterstellt. Er war verantwortlich für die Durchführung der Gesetze und Maßnahmen der Regierung sowie der Beschlüsse des Bezirkstages und übte Anleitung und Kontrolle gegenüber den Räten der Kreise aus.
Der Vorsitzende des Rates des Bezirkes – zugleich Mitglied der Bezirksleitung der SED – trug die Gesamtverantwortung für die Ratsbeschlüsse und war auch Leiter der Bezirkskatastrophenkommission. Weitere Ratsmitglieder waren zuständig für die Bezirksplankommission, den Bezirkswirtschaftsrat, für Inneres, Handel und Versorgung, Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft, Finanzen und Preise, Wohnungspolitik, Arbeit und Löhne, Verkehr und Nachrichtenwesen, Umweltschutz und Wasserwirtschaft, Kultur, Jugendfragen, Körperkultur sowie Sport und Kirchenfragen. Dem Rat gehörten darüber hinaus der Bezirksarzt, der Bezirksbaudirektor und der Bezirksschulrat an.
Aufgaben und Tätigkeit von Bezirkstag/Rat des Bezirkes Halle werden vor allem im gleichnamigen Archivbestand dokumentiert. Überliefert sind insbesondere Ratsbeschlüsse, Sitzungsprotokolle, Unterlagen der Ständigen Kommissionen des Bezirkstages, Planungs- und Leitungsdokumente zu Industrie und Landwirtschaft, Standortgenehmigungen, Investitionsentscheidungen sowie Unterlagen zu den Sachgebieten Wasser- und Energiewirtschaft, Verkehrswesen, Handel und Versorgung, Bauwesen, Finanzen, Personenstandswesen, Innere Angelegenheiten, Kirchenfragen, Volksbildung, Kultur und Sport, Gesundheits- und Sozialwesen.
Dem Rat des Bezirkes Halle unterstanden zahlreiche nachgeordnete Behörden, Einrichtungen, Betriebe und Kombinate. Dazu gehörten auch die Büros für Städtebau und Architektur, für Territorialplanung, für Verkehrsplanung, die Leitakademie des Bauwesens, die Bezirksstelle für Tuberkulose und Lungenkrankheiten, das Bezirkshygieneinstitut, die Bezirksstelle für Ärztliches Begutachtungswesen, das Bezirksinstitut für Blutspende und Transfusionswesen, verschiedene Kliniken, die Kinder- und Jugendsportschule, die Bezirksmusikschule, das Haus des Lehrers und die Institute für Lehrerbildung, mehrere Spezialheime, die Bezirksfilmdirektion, die Konzert- und Gastspieldirektion der VEB Bezirksdirektion für Straßenwesen und der VEB Wohnungsbaukombinat Halle. Dazu existieren beispielsweise die Archivbestände Büro für Territorialplanung, Bezirkshygieneinstitut, Bezirksdirektion für Straßenwesen sowie Unterlagen der Jugendwerkhöfe Bernburg und Wittenberg.
1989/90
Nach der Friedlichen Revolution im Oktober und November 1989 blieb der Rat des Bezirkes zunächst geschäftsführend im Amt. Auf der Sitzung der Volkskammer der DDR am 17. Mai 1990 wurde beschlossen, die Legislaturperiode der Bezirkstage zum 31. Mai 1990 zu beenden. Somit fand die letzte Sitzung des Bezirkstages Halle am 28. Mai 1990, die des Rates des Bezirkes Halle am 7. Juni 1990 statt.
Für die Zeit des Übergangs bis zur Länderbildung übernahmen Regierungsbevollmächtigte die Leitung der Bezirksverwaltungsbehörden. Der Regierungsbevollmächtigte in Halle war zuständig für die Verwaltung des noch bestehenden Bezirkes Halle sowie die Vorbereitung der Länderbildung, die per Gesetz vom 22. Juli 1990 durch die Volkskammer beschlossen wurde.
Mit Wiedereinrichtung des Landes Sachsen-Anhalt wurde schließlich unter anderem der Regierungsbezirk Halle gebildet und ein entsprechendes Regierungspräsidium mit Sitz in Halle geschaffen.
Bestände
Die aus dem Bezirk Halle überlieferten Bestände des Landesarchivs werden am Standort Merseburg verwahrt. Hierzu zählt insbesondere der umfangreiche Bestand Bezirkstag/Rat des Bezirkes Halle. Dabei sei darauf hingewiesen, dass sich Unterlagen zu den oben genannten Zuständigkeiten nicht nur in diesem Bestand, sondern auch in den eigenen Überlieferungen der Institutionen befinden können.
Des Weiteren werden Unterlagen von Justizbehörden (wie Justizverwaltungsstelle, Bezirksgericht Halle, Kreisgerichte), Polizeibehörden (vor allem Bezirksdirektion der Volkspolizei, Volkspolizeikreisämter) und der Arbeiter- und Bauerninspektion archiviert.
Zur Geschichte des Bezirkes Halle sind auch die Bestände der Parteien und Organisationen, insbesondere die umfängliche SED-Überlieferung, sowie die Bestände der Volkseigenen Betriebe und Kombinate erwähnenswert.
Der Bezirk Magdeburg 1952–1990
Im Juli 1952 erfolgte die Umwandlung der fünf Länder der DDR in 15 Bezirke. Eine straffe Zentralisierung mit kleingliedriger Gebietsverwaltung sollte dazu beitragen, den sozialistischen Einheitsstaat zu schaffen. Das Land Sachsen-Anhalt wurde in die Bezirke Halle und Magdeburg aufgeteilt.
Der Bezirk Magdeburg war der zweitgrößte Bezirk der DDR. Er bestand 1952 aus 21 Landkreisen und dem Stadtkreis Magdeburg. Auf Grund von Zusammenlegungen schrumpfte bis 1988 die Zahl auf 17 Kreise mit 655 Gemeinden.
Die Bevölkerungszahl des Bezirkes nahm ständig ab: von 1,5 Millionen Einwohnern 1952 über 1,39 Millionen 1960 bis auf 1,25 Millionen im Jahre 1988.
Wirtschaftsstruktur
Während der Bezirk Halle zu den stärksten Industriebezirken der DDR gehörte, war für den Bezirk Magdeburg seine Landwirtschaft charakteristisch.
Bedingt durch die Größe der nutzbaren Fläche und durch die hohe Bodenwertzahl der Börde war der Bezirk Magdeburg der größte Agrarproduzent der DDR und wichtiger Lieferant für Schlachtvieh, Kartoffeln, Gemüse und Zucker. 60 Prozent der Bezirksfläche wurden landwirtschaftlich genutzt, etwa ein Viertel war bewaldet.
Verschiedene Bodenschätze gaben dem Bezirk eine zunehmende Bedeutung für die Volkswirtschaft der DDR. Der Volkseigene Betrieb (VEB) Kalibetrieb Ernst Schneller Zielitz hatte einen Anteil von etwa einem Viertel an der gesamten Kalidüngemittelerzeugung der DDR. Mit einer jährlichen Förderung von etwa 13 Milliarden Kubikmetern Erdgas, der Erweiterung der Großgaserei Magdeburg und dem im Bau befindlichen Kernkraftwerk Stendal besaß der Bezirk ein erhebliches Gewicht als Brennstoff- und Energieversorger.
Prägende Industriezweige des Bezirkes waren traditionell der Schwermaschinen- und Anlagenbau sowie die Elektrotechnik und die chemische Industrie. Herausragender Industriestandort des Bezirkes war Magdeburg (VEB Schwermaschinenbau Ernst Thälmann; VEB Schwermaschinenbau Karl Liebknecht; VEB Schwermaschinenbau Georgi Dimitroff und VEB Magdeburger Armaturenwerke Karl Marx). Daneben befanden sich wichtige Industrien in den Kreisen Schönebeck, Staßfurt, Wernigerode und Salzwedel.
Mit dem Magdeburger Hafen besaß der Bezirk zudem den größten Binnenhafen der DDR.
Der Bezirk Magdeburg verfügte über den größten Anteil an der innerdeutschen Grenze und über drei für den deutsch-deutschen Verkehr wichtige Verkehrswege. Die Grenzübergangsstelle Marienborn an der Autobahn Hannover – Berlin war die bedeutendste Grenzübergangsstelle zwischen der Bundesrepublik und der DDR.
Bezirkstag und Rat des Bezirkes
Die höchsten staatlichen Organe in den Bezirken bildeten die Bezirkstage und die Räte der Bezirke. Das oberste Organ war der Bezirkstag, dessen Abgeordnete bis 1976 alle vier, dann alle fünf Jahre gewählt wurden. Der Bezirkstag in Magdeburg konstituierte sich am 8. August 1952.
Tatsächlich war der Bezirkstag ein Scheinparlament, das ebenso wie der Rat des Bezirkes von der SED-Bezirksleitung politisch angeleitet und kontrolliert wurde. Die Aufgabe des Bezirkstages bestand darin, auf der Bezirksebene die Anordnungen und Maßnahmen des Staatsrates und des Ministerrates zu legitimieren.
Der Rat des Bezirkes war das vollziehende und verfügende Organ des Bezirktages. Er wurde vom Bezirkstag gewählt und setzte sich aus dem Vorsitzenden, fünf Stellvertretern, dem Sekretär und fünf bis acht weiteren Mitgliedern zusammen.
Die Tatsache, dass der Vorsitzende des Rates des Bezirkes den Bezirkstag einberief und eröffnete, hob die bisherige Gewaltentrennung zwischen Exekutive und Legislative auf.
Ab dem 1. August 1952 übergab das Ministerium des Innern dem Rat des Bezirkes Magdeburg die für die Verwaltung seines Bezirkes notwendigen laufenden Geschäftsakten.
Am 1. Oktober 1952 begann die Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei Magdeburg als neue, den Volkspolizei-Kreisämtern vorgesetzte Dienststelle, selbstständig zu arbeiten. Sie unterstand direkt dem Minister des Innern. Mit dem In-Kraft-Treten des Gesetzes über die Verfassung der Gerichte der DDR am 15. Oktober 1952 wurden aus dem Landgericht Magdeburg das Bezirksgericht und aus den Amtsgerichten die Kreisgerichte.
1989/90
Nach der Friedlichen Revolution im Oktober und November 1989 blieb der Rat des Bezirkes zunächst geschäftsführend im Amt.
Um jedoch bis zur Bildung funktionsfähiger Länder die Regierungsfähigkeit in den Bezirken zu erhalten, beschloss der Ministerrat der DDR am 2. Mai 1990, dass die Räte der Bezirke nur im Rahmen der Auftragsverwaltung tätig bleiben durften. Allerdings setzte der Ministerpräsident Regierungsbevollmächtigte als Behördenleiter ein, was für den Bezirk Magdeburg am 11. Juni 1990 geschah.
Am 28. Mai 1990 beschloss der Bezirkstag, seine Legislaturperiode zu beenden und tagte zum letzten Mal.
Bestände
Aus der Tätigkeit staatlicher Behörden und Institutionen im Bezirk Magdeburg von 1952 bis 1990 ist eine Vielzahl von Beständen erwachsen, die am Standort Magdeburg verwahrt werden.
Das Verwaltungshandeln ist hauptsächlich im Bestand Bezirkstag/Rat des Bezirkes und in den Beständen der Volkspolizei überliefert. Die Überlieferungen der Gerichte und Justizbehörden erstrecken sich dagegen nicht über den gesamten Zeitraum. Über diese Bestände hinaus sind auch die Bestände der Gewerbepolitik, der Land- und Forstwirtschaft, des Finanzwesens und der Arbeiter- und Bauern-Inspektion zu nennen.
Zur Geschichte des Bezirkes Magdeburg sind nicht zuletzt die Bestände der Parteien und Organisationen, insbesondere die umfängliche SED-Überlieferung, und die Bestände der Volkseigenen Betriebe und Kombinate hervorzuheben.