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1816-1945

Infolge der territorialen Neuordnung Europas auf dem Wiener Kongress entstand die Provinz Sachsen als eine von zehn preußischen Provinzen. Sie wurde unterteilt in die Regierungsbezirke Magdeburg, Merseburg und Erfurt. Provinzhauptstadt war Magdeburg.

Inmitten des Gebiets der Provinz Sachsen lagen die nach dem Wiener Kongress noch bestehenden drei Teilherzogtümer des anhaltischen Territoriums: Anhalt-Bernburg, Anhalt-Dessau und Anhalt-Köthen. Sie wurden 1863 zum Herzogtum Anhalt vereint. Hauptstadt war Dessau.

Die preußische Provinz Sachsen

Die preußische Provinz Sachsen wurde am 30. April 1815 gebildet. An die Stelle der Kriegs- und Domänenkammern traten auf der mittleren Verwaltungsebene die Provinzialregierungen Magdeburg, Merseburg und Erfurt, die in landrätliche Kreise unterteilt waren. Die Regierungen nahmen ihre Tätigkeit Ende März 1816 auf. Ihr Geschäftsbereich umfasste alle inneren Angelegenheiten, vor allem die Polizeiverwaltung, Finanz-, Gewerbe-, Bau-, geistliche und Schulangelegenheiten, Domänen und Forsten.

Auf der Provinzialebene wurde zusätzlich der Oberpräsident als Stellvertreter der obersten Staatsbehörden in den Provinzen geschaffen, der die Aufsicht über die nachgeordneten Behörden ausübte und außerdem für das Konsistorium, das Provinzialschulkollegium und das Medizinalkollegium zuständig war. Bis Ende 1818 sowie 1821 bis 1881 war der Oberpräsident gleichzeitig Regierungspräsident von Magdeburg.

Die Auflösung der Provinz als staatliche Verwaltungseinheit erfolgte 1944.

Die Überlieferung der Behörden und Institutionen der preußischen Provinz Sachsen umfasst insgesamt knapp 9.000 laufende Meter Akten, 40.000 Karten, Pläne und Risse sowie mehr als 2.000 Fotos. Dieses Archivgut dokumentiert nicht nur wichtige verwaltungsgeschichtliche Einschnitte, sondern vor allem die politische, wirtschaftliche und sozialgeschichtliche Entwicklung in der Provinz Sachsen. Große Überlieferungslücken sind allerdings durch Kriegseinwirkungen für die 1930er und 1940er Jahre entstanden.

Die Bestände der obersten und oberen Behörden, der Einrichtungen der provinziellen Selbstverwaltung sowie der Behörden des Regierungsbezirks Magdeburg werden in Magdeburg verwahrt. Hierzu gehören unter anderem die Akten der Allgemeinen Abteilung des Oberpräsidenten der Provinz Sachsen sowie der ihm nachgeordneten Fachbehörden, des Provinziallandtages, des Provinzialverbandes und der Regierung Magdeburg mit ihren Fachabteilungen und unterstellten Fachbehörden. Des Weiteren zählt dazu das Schriftgut der Landratsämter und Kreiskommunalverwaltungen sowie der Gerichte und Justizbehörden in den Landgerichtsbezirken Halberstadt, Magdeburg und Stendal.

Die Akten und Karten der Generalkommission/des Landeskulturamtes Merseburg werden ebenfalls am Standort Magdeburg verwahrt.

In Merseburg werden die Bestände der Behörden des Regierungsbezirks Merseburg archiviert. Hierzu gehören unter anderem die Akten der Regierung Merseburg und der ihr unterstellten Fachbehörden, der Landratsämter und Kreiskommunalverwaltungen sowie der Gerichte und Justizbehörden in den Landgerichtsbezirken Halle (Saale) und Torgau.

Die Überlieferung der Behörden des Regierungsbezirks Erfurt, wurde – nachdem das Territorium 1945 dem Land Thüringen zugeordnet wurde – 1949 an das Thüringische Staatsarchiv Gotha abgegeben.

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Das Land Anhalt und seine Vorgänger

Anders als in den preußischen Territorien, für die das Jahr 1816 die wichtigste Zäsur darstellte, erfolgte in Anhalt erst nach der Revolution von 1848 ein Umbau der staatlichen Verwaltung und der Gerichtsorganisation mit der Trennung von Justiz und Verwaltung.
In den zu diesem Zeitpunkt noch existierenden Teilherzogtümern Anhalt-Bernburg, Anhalt-Dessau und Anhalt-Köthen wurde jeweils das Staatsministerium als ressortübergreifende Oberbehörde eingerichtet. Da Köthen nach dem Aussterben seiner Herzoglinie im Jahre 1847 bereits von Anhalt-Dessau mit verwaltet wurde, gab es bis zur Vereinigung beider Teilherzogtümer 1853 zusätzlich noch ein Gesamtstaatsministerium Dessau-Köthen. Mit dem Aussterben Anhalt-Bernburgs 1863 war Anhalt wieder vereinigt.

Unterhalb des Staatsministeriums fungierten bis 1863 die Regierungen der Teilherzogtümer, ab 1863 die Regierung Dessau mit ihren Abteilungen als Mittelbehörden. Hinzu trat ab 1875 die Finanzdirektion als zentrale Fachbehörde. Auf Kreisebene wurde die staatliche Verwaltung vor allem von den Kreisdirektionen, den Kreiskommunalverwaltungen und den Bauverwaltungen wahrgenommen, während die Forstverwaltung eigene Strukturen herausbildete. Den Kreisdirektionen untergeordnet, wurden ab 1878 polizeiliche und andere Aufgaben der staatlichen Verwaltung den neu gebildeten Ämtern übertragen. Die Trennung von herzoglichen und staatlichen Besitztümern führte in Anhalt 1872 zur Einrichtung moderner Hofbehörden, wie der Hofkammer, dem Hofmarschallamt und dem Hofmarstallamt.

Die Bestände der obersten Landesbehörden sowie der Mittel- und Kreisbehörden Anhalts werden am Standort Dessau archiviert. Dabei sind von den Mittelbehörden nicht nur die Unterlagen der Regierungen (insbesondere der Regierung Dessau ab 1863 sowie der Finanzdirektion) überliefert, sondern auch zahlreiche Separationsakten über die Flurbereinigungen im 19. Jahrhundert. Dagegen sind Unterlagen von Landesinstituten nur in geringer Zahl vorhanden.

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