A 30a I Hochstift und Fürstentum (Sachsen-) Merseburg. Verschiedene ältere Behörden
Das Sekundogeniturfürstentum Sachsen-Merseburg knüpft an das alte Bistum Merseburg an. Dieses war schon vor der Reformation durch die Kurfürsten von Sachsen von der Reichsstandschaft weitgehend zur Landstandschaft heruntergedrückt worden. Nach der Reformation erweiterte sich die bisherige Schutzherrschaft der Wettiner über das Bistum dadurch zur fast völligen Landesherrschaft, sodass seit 1561 nur noch die Schutzherren oder jüngere Mitglieder ihrer Familie Administratoren des Stifts wurden.
Das Fürstentum Sachsen-Merseburg setzte sich seit 1657 aus ganz verschiedenen Gebieten zusammen. Das eigentliche Merseburger Stiftsgebiet umfasste die Ämter Merseburg, Lützen, Schkeuditz und Lauchstädt. Die erbländischen Ämter waren Bitterfeld mit Brehna, Zörbig, Delitzsch, Dobrilugk und Finsterwalde. Endlich gehörte der Sekundogenitur die Niederlausitz mit den Kreisen Luckau, Guben, Lübben, Calau und Spremberg.
1738 starb die Merseburger Nebenlinie aus und das Territorium fiel an das Kurfürstentum, ab 1806 Königreich Sachsen und 1815 größtenteils an das Königreich Preußen. Nach 1815 wurden diejenigen Akten, die von den preußischen Behörden für Verwaltungszwecke benötigt wurden, von Dresden hauptsächlich an das Regierungsarchiv in Merseburg übergeben, wo sie mit den in Merseburg noch vorhandenen Akten der aufgelösten Stiftsbehörden vereinigt wurden. Als 1909 das Regierungsarchiv in Merseburg aufgelöst wurde, kam der Großteil der Überlieferung nach Magdeburg in das heutige Landesarchiv Sachsen-Anhalt, wohin bereits im Laufe des 19. Jahrhunderts Urkunden und einige Akten aus Merseburg abgegeben worden waren.
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