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Gründungsurkunde von Hohengrieben nunmehr Dauerleihe im Landesarchiv Sachsen-Anhalt

Am 24. September 2018 übergab Herr Dr. Gerhard Schulz die von Friedrich dem Großen im Jahr 1752 ausgefertigte Gründungsurkunde von Hohengrieben dem Landesarchiv Sachsen-Anhalt zur dauerhaften Verwahrung

„Was lange währt, wird endlich gut.“ Mit dieser Redensart wird in trefflicher Weise die wechselvolle Geschichte der im Besitz der Hohengriebener Familie Schulz befindlichen Gründungsurkunde von Hohengrieben beschrieben, die auf Wunsch der Familie zu DDR-Zeiten zuerst in der Kirchengemeinde Mehmke, folgend in der Superintendentur zu Beetzendorf und seit 1989 im evangelischen Kirchenarchiv zu Mehmke aufbewahrt wurde.

Um die Bedeutung dieses Dokumentes wissend, wurde bereits 1971 eine Fotokopie der Gründungsurkunde dem Landesarchiv Sachsen-Anhalt übergeben, wo diese bis heute aufbewahrt wird. Demgegenüber gelangte das Original der Gründungsurkunde erst 2018 von der Kirchengemeinde wieder in den Besitz der Familie Schulz, die sie nunmehr dem Landesarchiv Sachsen-Anhalt zur dauerhaften Verwahrung durch Abschluss eines Depositalvertrages übergeben hat.

Die Gründungsurkunde von Hohengrieben, bei der es sich im eigentlichen Sinne um eine Erbzinsverschreibung von Friedrich dem Großen aus dem Jahr 1752 handelt, entstand im Kontext der v. a. zwischen 1740 und 1786 durch mehrere preußische Edikte vorgenommenen Ansiedlungsmaßnahmen von Glaubensflüchtlingen in wüst liegenden Landstrichen.

In diesem Kontext siedelten sich 1749 zehn aus der Pfalz kommende Kolonistenfamilien in der wüsten Feldmark des ehemaligen Dorfes Hohengrieben an. Die eigentliche Gründung des neuen Dorfes Hohengrieben erfolgte dann durch besagte Erbzinsverschreibung Friedrichs des Großen vom 30. August 1752:

 

„Also verleihen und verschreiben Wir aus Königlicher Macht und Hoheit für Uns und Unsere Königliche Nachfolger obbenandten zehn Kolonisten, ihren Kindern und Nachkömmlingen zu ewigen Zeiten auf dieser Feld-Marck zu Anlegung eines Dorfes, welchem Wir den Nahmen Hohengrieben hiermit beilegen, Ein und Dreyßig Huffen Landes, jede Huffe a 30 Morgen und jeden Morgen a 180 Quadrat-Ruthen gerechnet, nebst Fünfzehn Morgen 108 Quadrat-Ruthen zu den Hoffstellen, Gärthen und Wöhrden und denen auf dieser Feld-Marck befindlichen Holtze und Hüthung, nicht weniger Einhundert und Acht Morgen Wiesewachs in Unserem Chain-Gehöltze unter dem Amt Saltzwedel, jeden Morgen zu 180 Quadrat-Ruthen, so wie solches ihnen insgesamt von Unserm geschwornen Feld-Meßer Schultz angewiesen und begränzet worden, zu Erbens-Rechten dergestalt und also, daß sie solche Ein und Dreyßig Huffen Landes zu bebauen und damit als mit ihrem wahren Erbguthe und Eigenthum zu schalten und walten, Macht haben und befugt seyn sollen.“

 

Die Gründungsurkunde von Hohengrieben wurde im Landesarchiv Sachsen-Anhalt dem Archivbestand Da 16 Amt und Kloster Diesdorf (1329–1852) zugeordnet.