184.000 Digitalisate von Akten und Amtsbüchern
Aktenbestände sind nur selten etwas für das Auge, bilden mit ihrem reichen Informationsgehalt aber das Herzstück jeder Archivüberlieferung. Da Digitalisate von in Graustufen angefertigten Mikrofilmen verhältnismäßig kostengünstig hergestellt werden können, setzt das Landesarchiv für die Digitalisierung großer Mengen Archivgut auf diese Strategie. Der Bestand C 20 I hingegen wurde vom Original digitalisiert.
C 20 I Oberpräsident Magdeburg. Allgemeine Abteilung (1661-1948)
Nach der Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden vom 30. April 1815 wurde die Provinz Sachsen mit den Regierungsbezirken Magdeburg, Merseburg und Erfurt gebildet, deren Oberpräsident am 1. April 1816 in Magdeburg seine Tätigkeit aufnahm. Als Kontrollinstanz und Stellvertreter der preußischen Staatsbehörden hatte er ursprünglich eine v.a. beobachtende und mehr repräsentativ gedachte politische Stellung. Er unterstand wie die Regierungen den Staatsministerien, nahm aber gleichzeitig die Leitung bzw. Oberaufsicht über die Regierungen und andere Mittelbehörden wahr, als königlicher Kommissar für den Provinziallandtag erhielt er die Aufsicht über die Ständevertretung.
Zunächst fünf Akten dieses „Rückgratbestands“ der im Landesarchiv Sachsen-Anhalt verwahrten Überlieferung werden nun online zugänglich gemacht.
Die verfügbaren Digitalisate ermitteln Sie am einfachsten, indem Sie in der Feldsuche bei Signatur "C 20 I" schreiben und einen Haken bei "Online verfügbare Bilder" setzen.
D 9 Amt Delitzsch (1442-1897)
Der alte wettinische Herrschaftsraum um Delitzsch wird 1349/50 als "districtus Deltsch" im Lehnbuch Markgraf Friedrichs des Strengen von Meißen erwähnt. 1485 wurde das Amt Delitzsch dem albertinischen Herzogtum Sachsen zugesprochen, seit 1547 gehörte es zu Kursachsen und zwischen 1657 und 1738 war es Teil des Herzogtums Sachsen-Merseburg.
1815 wurde das Amt an Preußen abgetreten und zum überwiegenden Teil dem 1816 neu gebildeten Kreis Delitzsch der Provinz Sachsen zugeordnet. Nur die Dörfer Plaußig, Podelwitz und Pönitz blieben sächsisch. Die Abwicklung der Amtsverwaltung nahm noch einige Zeit in Anspruch.
Nachdem die Erbbücher (D 9, A I Nr. 1-6) bereits seit einiger Zeit digitalisiert vorliegen, sind nun auch das überlieferte Amtslehnbuch (D 9, A II Nr. 2), die 64 Amtshandelsbücher (D 9, A III Nr. 1-63), die zwei Konsensbücher (D 9, A IV Nr. 1 und 2) sowie drei Gunstbücher (D 9, A V Nr. 1-3) online verfügbar. Zu den 70 Signaturen wurden insgesamt 48.173 Aufnahmen angefertigt. Optisch eher unspektakulär, bieten diese Amtsbücher reichhaltige Informationen zur Geschichte eines zum großen Teil heute im Freistaat Sachsen liegenden Territoriums.
Z 6 Anhaltisches Gesamtarchiv. Neue Sachordnung (1307 – 1618)
Der Bestand Anhaltisches Gesamtarchiv vereinigt die Überlieferung der anhaltischen Fürstentümer und Gesamt-Anhalts mit den verschiedenen behördlichen und personengebundenen Provenienzen bis zur Teilung von 1603. Wie im Teilungsvertrag festgelegt, blieb das Gesamtcorpus weitgehend erhalten, einzelne Archivalien wurden den jeweiligen Linien zugeordnet. Um 1700 erschloss man diese Überlieferung in systematisch gegliederten Repertorien neu. Aus diesen wurden nach 1900 Teile der Urkunden sowie der Sal-, Amts- und Lehnbücher und der Lutherhandschriften herausgelöst. Unter dem Namen "Neue Sachordnung" wurden später einzelne Schriftstücke aus ihrem Aktenzusammenhang gerissen und alphabetisch nach Absendern, in einigen Fällen auch nach Orts- und Sachbetreffen geordnet. Damit wurden zahlreiche Zusammenhanginformationen wie Verwaltungsstruktur, Sachbezüge und Dateierungen vernichtet. Da auch diese Maßnahme nicht zu Ende geführt wurde, verblieb ein beträchtlicher Teil der Archivalien in der Alten Ordnung (Bestand Z 4).
Vom Mikrofilm digitalisiert wurden nun insgesamt 35.951 Digitalisate zu 1.322 Signaturen. Dabei handelt es sich um die Gliederungsgruppe 1.1.1 „Fürsten von Anhalt“, die nun online betrachtet und genutzt werden kann.
Z 44 Abteilung Dessau (1337 – 1921)
Nach der anhaltischen Landesteilung von 1603/06 entwickelten sich in den neu gebildeten Teilfürstentümern Bernburg, Dessau, Köthen und Zerbst in den jeweiligen Residenzen eigene Archive. Durch das Aussterben der Linien Zerbst, Köthen und Bernburg kam es 1863 zur Vereinigung des Landes zu einem Herzogtum. In den Jahren 1872 bis 1875 wurden dann die Archivalien der anhaltischen Fürsten-/Herzogtümer im Schloss Zerbst zum "Anhaltischen Haus- und Staatsarchiv" zusammengeführt, die in ihrer Gesamtheit als eigene Bestände - die so genannten "Abteilungen" Dessau, Köthen und Bernburg - erhalten blieben, jedoch unabhängig von ihrer Provenienz in ein einheitliches Sachschema gegliedert worden sind.
Bereits online verfügbar waren bisher Digitalisate zu 741 Verzeichnungseinheiten aus den Gliederungsgruppen „10: Korrespondenzen der Mitglieder des fürstlichen Hauses privaten und öffentlichen Charakters“, „11c: Akten des ehem. Hofamtes und auf das vorstehende oder das Hofwesen überhaupt bezügl. Kammer- etc. Akten bis 1700“, „12a: Hofstaat im Allgemeinen“ sowie „12c: Geheime Kanzlei und Geheimes Kabinett“. Nun kommen fast 40.000 Aufnahmen zu 243 Signaturen hinzu. Dabei handelt es sich um Archivalien aus der Gliederungsgruppe „9: Militärische, politische und schriftstellerische Tätigkeit der Mitglieder des Herzogl. Hauses. Stiftsstellen, Ordensverleihungen“, v.a. um Quellen zu den Fürsten Dietrich, Eugenius, Moritz, Leopold Friedrich Franz und Prinz Hans Jürgen, dem Erbprinz Friedrich und dessen Söhnen.
Z 91 Konsistorium Zerbst (1501-1873)
In der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts entstanden in den protestantischen Territorien in Anlehnung an gleichnamige Institutionen der römisch-katholischen Kirche Konsistorien als Kirchengerichte für Ehe- und Disziplinarsachen. Auch in Fürstentum Anhalt-Zerbst wurde spätestens nach der anhaltischen Landesteilung von 1603/06 ein Konsistorium eingesetzt, das aus Mitgliedern der Landesregierung und Spezialsuperintendenten bestand und in dessen Zuständigkeitsbereich sämtliche geistlichen und Schulsachen gehörten.
Das Fürstentum Anhalt-Zerbst war Ende des 18. Jahrhunderts in 4 Spezialsuperintendenturbezirke eingeteilt, in denen je ein Spezialsuperintendent angestellt war und die dem Konsistorium unterstanden. Der Zerbster Spezialsuperintendent und Amtsrat bildeten gemeinsam eine Kirchenkommission, die Rechnung über das Zerbster Stipendienwesen abzulegen und die Aufsicht über die Landschulen im Amt Zerbst inne hatte.
Nach dem Aussterben der Linie Anhalt-Zerbst 1793 wurde das Territorium 1797 auf die drei anderen anhaltischen Teilfürstentümer aufgeteilt. Die Regelung der Konsistorialangelegenheiten übernahmen nun die Konsistorien der Teilfürstentümer für den jeweiligen an sie angegliederten Zerbster Landesteil.
Das von der Zerbster Kirchenkommission verwaltete Amt Zerbst fiel an Anhalt-Dessau. Die Kirchenkommission blieb als dem Konsistorium Dessau nachgeordneter Einrichtung bestehen.
Im Rahmen der Digitalisierung entstanden ca. 57.000 Aufnahmen zu 956 Verzeichnungseinheiten.