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Archivierungsmodelle

Unter bestimmten Voraussetzungen können Archivierungsmodelle geeignete Instrumente zur Rationalisierung der Bewertungsarbeit und insbesondere zur Vereinfachung des Aussonderungsverfahrens sein. Archivierungsmodelle beschränken für eine Behörde oder für ganze Verwaltungszweige die konkrete Anbietungspflicht auf bestimmte Teile der Unterlagen, die in der Regel auf der Grundlage des jeweiligen Aktenplans definiert werden. Alle anderen Unterlagen können dann jeweils ohne vorherige Anbietung an das Landesarchiv vernichtet werden.

Das Landesarchiv plant die vermehrte Erarbeitung von Archivierungsmodellen in den dafür geeigneten Verwaltungsbereichen. Derzeit befinden sich Modelle für die Zollverwaltung und für die Justiz in Bearbeitung.

Bereits abgeschlossen und in Anwendung ist:

- Archivierungsmodell für die Unterlagen der Finanzämter in Sachsen-Anhalt vom 25.11.2010.

Das Modell wurde in Form einer Allgemeinen Verfügung der Oberfinanzdirektion Magdeburg in Kraft gesetzt. Die Verfügung regelt neben der Aussonderung auch die Aufbewahrung von Unterlagen durch die Finanzämter; sie besteht aus einem allgemeinen Teil und zwei Anlagen (Fristen- und Bewertungskatalog; Anbietungs-/Abgabeverzeichnis).