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Rechtsgrundlagen

Folgende allgemeine Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes Sachsen-Anhalt setzen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Aussonderung von Schriftgut:

Sie regeln auch die aus Sicht der abgebenden Verwaltung vordringlichsten Fragen wie:

Mit ergänzender oder vorrangiger Bedeutung gelten in einzelnen Verwaltungsbereichen weitere ressortspezifische Rechts- und Verwaltungsvorschriften mit zum Teil abweichenden Regelungen:

Für bestimmte Stellen des Bundes mit Sitz in Sachsen-Anhalt ist nicht das Bundesarchiv, sondern das Landesarchiv Sachsen-Anhalt zuständig. Unabhängig davon gelten hier jedoch die entsprechenden bundesgesetzlichen Vorschriften:

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