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Reproduktionen

Im Rahmen einer Benutzung oder einer schriftlichen Anfrage können Sie Reproduktionen von Archivgut beantragen. Möchten Sie Archivgut von verschiedenen Standorten reproduzieren lassen, so ist für jeden Standort ein gesonderter Antrag erforderlich.

Hierbei fallen auf der Grundlage der Allgemeinen Gebührenordnung für das Land Sachsen-Anhalt, laufende Nummer 86, Tarifstelle 5. folgende Gebühren an:

  1. eine Grundgebühr sowie eventuelle Gebühren für Anonymisierungen,
  2. Gebühren für die erforderlichen Aufnahmen und
  3. für Bilddateien oder Ausdrucke.

Erläuternde Hinweise finden Sie auf den folgenden Seiten. Bitte beachten Sie auch die Anmerkungen zu den Tarifstellen 5.1. und 5.2.

Bearbeitung von Reproduktionsanträgen (Hinweise zur AllGO, lfd. Nr. 86)

Für jeden Reproduktionsantrag, den Sie im Rahmen einer Benutzung oder einer schriftlichen Anfrage stellen, fällt eine Grundgebühr an.

Unterliegt die Reproduktion des Archivgutes archivgesetzlichen oder datenschutzrechtlichen Einschränkungen, werden zusätzliche Gebühren für Anonymisierungen („Schwärzungen“) erhoben.

Tarifstelle

Gebührentatbestand

Gebühr
Euro
5.
Archivgutreproduktionen
5.1.Bearbeitung von Reproduktionsanträgen
5.1.1.Gebühr je Antrag8
5.1.2.Gebühr bei gesetzlich erforderlichen Anonymisierungen mit einem Aufwand von mehr als einer Viertelstunde je angefangene Viertelstunde15

Sie können uns bereits bei Antragstellung mitteilen, dass etwaige gesetzlich erforderliche Anonymisierungen nur im Rahmen des gebührenfreien Aufwandes oder bis zu einer von Ihnen benannten Kostengrenze erfolgen sollen. Bitte beachten Sie jedoch, dass eine derartige Einschränkung unter Umständen die Zahl der herstellbaren Reproduktionen begrenzt.
Sofern Sie nur an „ungeschwärzten“ Reproduktionen interessiert sind, informieren Sie uns mit Ihrem Antrag entsprechend. Bei datenschutzbehafteten Archivalien wird dann ggf. auf eine Reproduktion verzichtet. Gebühren fallen hierfür nicht an.

Bitte beachten Sie auch die Anmerkungen zu den Tarifstellen 5.1. und 5.2.

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Anfertigung von Reproduktionen (Hinweise zur AllGO, lfd. Nr. 86)

Für jede Aufnahme, die im Rahmen eines Reproduktionsantrages gefertigt wird, fallen Gebühren an.

Hierbei erfolgt in der Regel eine Kostenberechnung pro Aufnahme, wobei insbesondere bei schwierigen Vorlagen, Terminaufträgen und besonders umfangreichen Anträgen ein Gebührenaufschlag erhoben werden kann. Bitte beachten Sie auch die Anmerkungen zu den Tarifstellen 5.1. und 5.2.

Bei der Selbstanfertigung von Reproduktionen reduzieren sich die Gebühren. Die Selbstanfertigung ist möglich, sofern dem nicht der Erhaltungszustand der Archivalien oder Datenschutzgründe entgegenstehen.

Bei besonderem Arbeitsaufwand oder beantragten Sonderleistungen werden die Aufnahmeleistungen nach tatsächlichem Zeitaufwand abgerechnet.

Tarifstelle

Gebührentatbestand

Gebühr
Euro
5.2.Anfertigung von Archivgutreproduktionen
5.2.1.

je Aufnahme zuzüglich der Gebühren nach nachfolgenden Tarifstellen 5.2.3. und 5.2.4.

oder

0,5
5.2.2.bei besonderem Arbeitsaufwand und bei Sonderleistungen je angefangener Viertelstunde12

Sollten infolge des von Ihnen nicht absehbaren Aufnahmeaufwandes erhebliche Mehrkosten gegenüber der Gebühr pro Aufnahme anfallen, werden Sie von uns vorab informiert.

Sie können uns aber auch bereits mit Ihrem Reproduktionsantrag mitteilen, dass der für die Aufnahmen erforderliche Aufwand nur bis zu einer benannten Kostengrenze erfolgen soll.

Hinweise zu den Gebühren für Bilddateien und Ausdrucke finden Sie hier.

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Bilddateien und Ausdrucke (Hinweise zur AllGO, lfd. Nr. 86)

Neben den Gebühren für die im Rahmen eines Reproduktionsantrages gefertigten Aufnahmen fallen Kosten für die Bereitstellung als Datei oder in Form eines Ausdruckes an.

Bei der elektronischen Bereitstellung wird die Gebühr unabhängig von der Zahl der Dateien erhoben. Daneben berechnen wir Auslagen für Datenträger (0,25 € pro CD bzw. 0,35 € pro DVD), Versand und Verpackung.
Sonderleistungen wie beispielsweise eine von Ihnen gewünschte Bildbearbeitung werden nach unserem tatsächlichen Zeitaufwand zusätzlich abgerechnet.

Sofern Sie Ausdrucke wünschen, fällt eine Gebühr pro Ausdruck an.

Tarifstelle

Gebührentatbestand

Gebühr
Euro
5.2.3.Bereitstellung in elektronischer Form
5.2.3.1.

je Antrag

und

3
5.2.3.2.bei besonderem Arbeitsaufwand und bei Sonderleistungen je angefangener Viertelstunde12
5.2.4.Ausdrucke von Bilddateien und Mikrofilmen sowie andere Arbeitskopien
5.2.4.1.schwarz/weiß
5.2.4.1.1.Format bis DIN A 40,2
5.2.4.1.2.Format DIN A 30,4
5.2.4.2.farbig
5.2.4.2.1.Format bis DIN A 42
5.2.4.2.2.Format DIN A 34
5.3.Begleitung und Beaufsichtigung von Archiv- und Bibliotheksgut bei der Anfertigung sonstiger Reproduktionen durch Dritte je angefangener Viertelstunde13

Bei der Selbstanfertigung von Reproduktionen reduzieren sich die Gebühren pro Aufnahme/Ausdruck sowie die Grundgebühr um jeweils 50 %. Die Selbstanfertigung ist möglich, sofern dem nicht der Erhaltungszustand der Archivalien oder Datenschutzgründe entgegenstehen.

Bitte beachten Sie auch die Anmerkungen zu den Tarifstellen 5.1. und 5.2.

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