Menu
menu

Brauchtum, Religion, Bildung

Gemäß Artikel 4 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ist die freie Religionsausübung ein höchst persönliches Recht und muss vom Staat respektiert und geschützt werden:

  1. Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
  2. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

Dies war aber nicht immer so.

Insbesondere die rechtliche Lage der jüdischen Bevölkerung variierte im Laufe der Geschichte erheblich. Im 13. und 14. Jahrhundert verlor das kaiserliche Judenrecht, welches unter anderem die Schutzpflicht für die jüdische Bevölkerung umfasste, zunehmend an Bedeutung. Somit hing jüdisches Leben in der Frühen Neuzeit unmittelbar vom Wohlwollen des jeweiligen Stadt- oder Landesherren ab.

Diese legten in sogenannten Judenordnungen die Rechte und Pflichten für alle jüdischen Menschen eines Territoriums oder einer Stadt fest und belegten den Schutz und die Aufenthaltsrechte mit steuerlichen Sonderabgaben.

Auch die Religions- und Brauchtumsausübung unterlagen diesen Verordnungen, die sowohl die Einrichtung von Friedhöfen, Schulen und Synagogen regelten, als auch über die Begehung religiöser Feste oder öffentlicher Umzüge entschieden.

In den Beständen des Landesarchivs Sachsen-Anhalt finden sich zahlreiche Beispiele für derartige Regelungen. So erteilte 1681 etwa Fürst Viktor I. Amadeus von Anhalt-Bernburg der jüdischen Bevölkerung in Bernburg eine Konzession zur Feier ihres Neujahrsfestes und im Jahr 1693 richtete die jüdische Gemeinde in Halle an der Saale eine Bittschrift an Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg zur Errichtung eines jüdischen Friedhofes.

Die bis in das späte 18. Jahrhundert eingeschränkten Möglichkeiten der Schulbildung für viele jüdische Kinder führten in der Wende zum 19. Jahrhundert zur Gründung jüdischer Schulen.

So entstand 1799 in Dessau eine der ersten allgemeinbildenden jüdischen Schulen auf dem Gebiet des heutigen Deutschlands. Diese renommierte Franzschule feierte 1849 ihr 50-jähriges Jubiläum und wurde gleichzeitig als Handelsschule neueröffnet.