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(Selbst-)Anfertigung von Reproduktionen

An allen Standorten des Landesarchivs ist die Selbstanfertigung von Reproduktionen mit Selbstbedienungsscannern zu reduzierten Gebührensätzen möglich. Nutzen Sie dazu bitte die Formulare Reproduktionsantrag (Selbstanfertigung) sowie die dazugehörige Erläuterung. Diese liegen in den Lesesälen für Sie aus, Sie können sie jedoch auch bereits ausgefüllt mitbringen.

Über die Bedingungen zur Anfertigung von Aufnahmen mit einem eigenen Gerät (Scanner, Fotokamera, Handy) informieren wir Sie hier.

Daneben besteht die Möglichkeit, von den im Landesarchiv verwahrten Archivalien und Nutzungsmedien (z. B. Lesefilmen) Reproduktionen anfertigen zu lassen.

Diese können direkt vom Lesesaal aus bestellt werden. Wenn Sie nicht persönlich in einen unserer Lesesäle kommen können oder möchten, ist auch eine postalische Bestellung von Reproduktionen möglich. Füllen Sie dazu bitte die Formulare Reproduktionsantrag sowie Erläuterung zum Reproduktionsantrag aus. Die unterschriebenen Formulare schicken Sie entweder per Post oder per E-Mail an uns. Beachten Sie bitte, dass bei Bestellungen von verschiedenen Standorten des Landesarchivs mehrere Anträge ausgefüllt und an die jeweilige Adresse gesendet werden müssen. Wo die Archivalien aufbewahrt werden, von denen Sie Reproduktionen anfertigen lassen möchten, können Sie in der Online-Recherche ermitteln. In der Resultatliste einer Suche erscheint der jeweilige Benutzungsort in einer eigenen Spalte, aber auch in der Detailansicht jeder Verzeichnungseinheit (siehe Screenshots unten).

Nehmen Sie bitte auch das Merkblatt zum Umgang mit Reproduktionen zur Kenntnis.

Wenn der Zustand des Archivale so schlecht ist, dass durch den Reproduktionsvorgang eine weitere Beschädigung zu befürchten steht, muss Ihr Reproduktionswunsch abgelehnt werden. Sofern es fachlich zu vertreten ist, wird das Landesarchiv in solchen Fällen jedoch versuchen, eine restauratorische Behandlung des geschädigten Archivguts durch seine Zentrale Restaurierungswerkstatt durchführen zu lassen, um sowohl die Benutzbarkeit als auch die Reproduzierbarkeit wieder herzustellen.

Darüber hinaus muss ein Reproduktionsauftrag abgelehnt werden, wenn das Archivgut personenbezogene Daten enthält, die gesetzlichen Schutzfristen unterliegen und/oder die schutzwürdigen Belange Dritter berühren. 

Die sehr arbeitsaufwändigen Datenschutzprüfungen und Anonymisierungen von Archivgutreproduktionen müssen wir aufgrund personeller Engpässe beschränken: Hier können vom Landesarchiv nur noch 250 Seiten pro Benutzungstag oder Auftrag und 500 Seiten pro Kalenderjahr und Benutzungsvorhaben bearbeitet werden.
Ausnahmen sind möglich, wenn das Landesarchiv an einem Vorhaben mittels einer Kooperationsvereinbarung substantiell beteiligt ist. 

Bitte beachten Sie, dass für die Anfertigung von Reproduktionen Gebühren nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO) anfallen. Ausführliche Informationen finden Sie hier.