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Gerichts- und Handelsbücher

Gerichts- und Handelsbücher sind in den Registraturen der Ämter, Rittergüter, Städte, Universitäten und Fürstenschulen, Königlichen Gerichte und anderer örtlicher Herrschaftsträger entstanden, die in ihrem Sprengel die Gerichtsbarkeit ausübten. Es handelt sich um die bis zur Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit im Königreich Preußen im Jahre 1849 geführten Amtsbücher, in die alle Handlungen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit eingetragen wurden. Zu den Gerichtshandlungen zählten u. a. Kauf, Verkauf oder Verpfändung von Grundstücken, Nachlass- und Vormundschaftsangelegenheiten, teilweise auch Niederlegung und Eröffnung von Testamenten. Die in den Gerichts- und Handelsbüchern eingetragenen Daten besaßen urkundlichen Charakter und Beweiskraft. Diese Informationen sind von hoher Bedeutung für genealogische Forschungen, insbesondere dann, wenn für diese Zeit keine Kirchenbücher mehr überliefert sind.


Auswahl von Beständen mit Gerichts- und Handelsbüchern im Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Abteilung Magdeburg:

Überlieferung für das Gebiet des Erzstifts/Herzogtums Magdeburg:


Überlieferung für die Altmark:

 


Auswahl von Beständen mit Gerichts- und Handelsbüchern im Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Standort Wernigerode:

Im sogenannten „Ämterarchiv“ des Landesarchivs befinden sich eine Vielzahl von Unterlagen der Stadt- und Patrimonialgerichtsbarkeit aus der Zeit vor 1815/49.


Neben dem Ämterarchiv gibt es eine teilweise korrespondierende Überlieferung dazu in der Tektonikgruppe 10. Adelsarchive.