Vortrag des Arbeitsamtes zur Kurzarbeit im Hörsaal Bau 24, 7. Aug. 1990
 

MitarbeiterInnen des Arbeitsamtes Merseburg berieten die Beschäftigten der Leuna-Werke am 7. August 1990 zur Einführung der Kurzarbeit.
 

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Quelle: Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt, Abteilung Merseburg, I 525 Leuna-Werke, Fotosammlung, Nr. 90/486/43
 
 

Angesichts der herrschenden Auftrags- und Geschäftslage hatte der Vorstand für die Beschäftigten in allen Geschäfts- und Zentralbereichen ab 13. August 1990 durchgängig Kurzarbeit von mindestens 20 Prozent, in Anhängigkeit von der Auftragslage, beschlossen. Für Arbeitskräfte mit hundertprozentiger Kurzarbeit, z. B. aus geplanten und realisierten Produktionsstilllegungen, wurde eine Vermittlung im Unternehmen bzw. in eine Umschulung entsprechend der persönlichen Neigung angestrebt.