Schild des neuen Arbeitsamtes in Halle, Mai 1990
 

Bereits zu DDR-Zeiten hat es Ämter für Arbeit gegeben, die den Räten der Bezirke, Kreise sowie der Städte bzw. Stadtbezirke unterstanden. Zu ihren Aufgaben gehörte neben Arbeitsvermittlung und Berufsberatung auch die Wiedereingliederung Haftentlassener.
 

Abbildung

Quelle: Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt, Abteilung Merseburg, I 529 Kombinat VEB Chemische Werke Buna, Fotosammlung, Nr. A 8552/8
 
 

Die mit dem Staatsvertrag zwischen DDR und BRD zu übernehmenden gesetzliche Regelungen sowie die umfassenden neuen Aufgaben für die Arbeitsberatung und -vermittlung, aber vor allem auch für die soziale Sicherung der Bürger bei Einschränkung der Erwerbsfähigkeit und Arbeitslosigkeit machten es dringend erforderlich, die Arbeitsämter personell zu erweitern, die Mitarbeiter zu qualifizieren und dafür materielle Voraussetzungen zu schaffen.
Im Auftrag des Ministers für Arbeit und Soziales vom 4. Mai 1990 war die Arbeitsfähigkeit der neuen Arbeitsämter bis zum 15. Juni 1990 zu gewährleisten.