Einsichtnahme in die Kaderakten, April 1990
 

Am 1. März 1990 hatte die Modrow-Regierung auf Anregung des Runden Tisches von Ostberlin die „Verordnung zur Arbeit mit Personalunterlagen" erlassen. Auf Ersuchen konnten die Beschäftigten Einsicht in ihre Personalunterlagen erhalten und die Aushändigung nicht mehr benötigter Schriftstücke verlangen. Damit sollte verhindert werden, dass politisch wertende oder belastende Vermerke und Einschätzungen die weitere berufliche Entwicklung der Betroffenen beeinträchtigen.
 

Abbildung

Quelle: Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt, Abteilung Merseburg, Kombinat VEB Chemische Werke Buna, Fotosammlung, Nr. A 8491/27
 
 

Ein Mitarbeiter der Buna-Werke nimmt im April 1990 in der Personalabteilung Einsicht in seine Kaderakte.