„Stimulierungsmittel“ nicht bewilligt
 

Einseitig unterzeichneter Prämienvertrag vom 21. Febr.1990 zwischen dem Generaldirektor des VEB Kombinat Rundfunk und Fernsehen Staßfurt und dem Betriebsdirektor des VEB Funktechnische Werke Geyer zur Stimulierung hoher Leistungen im VEB Kombinat Rundfunk und Fernsehen Staßfurt bei der Produktion von Baugruppen für den Farbfernseher „Color 40“.
Der Vertrag wurde seitens des Generaldirektors nicht bestätigt. Mit Schreiben vom 13. März 1990 an den VEB Funktechnische Werke Geyer wurde darauf hingewiesen, dass im Februar für erbrachte Leistungen bei der Entwicklung und Überleitung des Farbfernsehers Color 40 Stereo 1500 Mark aus dem Verfügungsfonds des Generaldirektors auf das Konto dieses Betriebes überwiesen worden waren.
 

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Quelle: Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt, Abteilung Magdeburg, I 61 VEB Kombinat Rundfunk und Fernsehen Staßfurt, Bdl. 226, Nr. 9/8, Bl. 87
 
 

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Quelle: Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt, Abteilung Magdeburg, I 61 VEB Kombinat Rundfunk und Fernsehen Staßfurt, Bdl. 226, Nr. 9/8, Bl. 91
 
 

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Quelle: Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt, Abteilung Magdeburg, I 61 VEB Kombinat Rundfunk und Fernsehen Staßfurt, Bdl. 226, Nr. 9/8, Bl. 92