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Einsprüche

Das offiziell verkündete „Ergebnis“ der Kommunalwahlen vom 7. Mai 1989 wies mit 1,15 Prozent den höchsten Anteil an Nein-Stimmen in der DDR-Geschichte auf, doch kritische Bürger konnten bei fast allen beobachteten Auszählungen massive Wahlfälschungen nachweisen. Die Proteste gegen den Wahlbetrug setzten noch am Wahlabend ein und zogen in den folgenden Monaten eine Welle von Demonstrationen nach sich. Die Bürgerrechtsbewegung erhielt spürbaren Auftrieb.

 

Bereits während der Wahlen kam es zu ersten, sorgfältig protokollierten Protesten.

Friedrich Schorlemmer zählte zu den Vielen, die in den folgenden Tagen Einspruch gegen die Auszählung erhoben, deren öffentliche Kontrolle verlangten und das „weit verbreitete Mißtrauen in staatliches Handeln, das hinter verschlossenen Türen geschieht“, genährt sahen.


Die veröffentlichten Gesamtergebnisse widersprachen den beobachteten Teilresultaten aus einzelnen Wahllokalen. Die von Erklärungsnot und Auskunftsunwilligkeit geprägten Reaktionen der daraufhin befragten staatlichen Stellen verfestigten den Eindruck, dass „den zuständigen Behörden an einer Aufklärung der gravierenden Widersprüche nicht gelegen ist“.


Die Opposition mahnte jetzt immer deutlicher die „Umgestaltung und Erneuerung“ an, „um eine weitere Stagnation unserer Gesellschaft zu verhindern“. Das „überholte und überlebte“ Wahlgesetz müsse überarbeitet werden. „Friedens-, Menschenrechts- und Umweltgruppen“ solle die Möglichkeit verschafft werden, eigene Kandidaten aufzustellen.