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Eingaben

In der DDR wurden jährlich fast eine Million Eingaben insbesondere an Verwaltungen, staatliche Institutionen oder an die SED gerichtet. Die Rechtsgrundlage dieser formalisierten Beschwerdemöglichkeit war das Eingabengesetz von 1975. Verwaltungsgerichte dagegen wurden erst zum 1. Juli 1989 wieder eingeführt.

Die Eingaben sind nicht nur ein wichtiger Indikator für Konflikte der Bürger mit ihrem Staat, sondern signalisieren auch veränderte Bedürfnisse und Erwartungshaltungen, wie sie beispielsweise im zunehmenden Gewicht der Wohnungs- und insbesondere der Reisefragen erkennbar werden.
Auch in den Beständen des Landeshauptarchivs sind diese alltags-, mentalitäts- und sozialgeschichtlich überaus bedeutsamen Quellen umfassend überliefert. Im Bezirk Magdeburg wurden 1988 mehr als 28.000 Eingaben an die örtlichen Staatsorgane gerichtet - in den Wochen vor den Kommunalwahlen gewann das Eingabenwesen an zusätzlicher Bedeutung.


Die Wohnungsprobleme dominierten, aber die Eingaben aus den Wochen vor den Kommunalwahlen zeigten auch, welche erheblichen Mängel bei Dienstleistungen und Reparaturen gesehen wurden: „Den Schwerpunkt bildet die unzureichende Versorgung mit Mülltonnen, Mängel in der Müll- und Fäkalienabfuhr sowie in der Straßenbeleuchtung.“

Nicht nur mangelnde Kapazität, sondern als immer defizitärer wahrgenommene Mentalitäten rückten ins Blickfeld.


„Verärgerung“ über ‚patziges‘ Auftreten zählt zu den „traurigen“ Alltagserfahrungen, die sich in den Eingaben niederschlagen.


Ausbleibende Reaktionen eines Fahrradherstellers zogen Eingaben an die Betriebsparteileitung nach sich.


Mangelhafte Produktionsqualitäten führten zu „Unwillen in der Bevölkerung“ und provozierten den warnenden Hinweis: „So kann man das DDR-Bewußtsein schnell kaputtmachen.“