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Der Oberpräsident geht online

Die aufgrund der Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden vom 30. April 1815 gebildete Provinz Sachsen mit den Regierungsbezirken Magdeburg, Merseburg und Erfurt vereinte in sich sowohl altpreußische als auch sächsische, kurmainzische Gebiete sowie eine Vielzahl kleinerer Territorien und Herrschaften.

Der Oberpräsident war als preußische Mittelbehörde vorrangig für die allgemeine und innere Verwaltung der Provinz zuständig und unterstand wie die Regierungen den preußischen Staatsministerien. Als deren Stellvertreter sowie als Repräsentant der preußischen Regierung in der Provinz Sachsen in hatte er in erster Linie für die Umsetzung der Gesetze und Verordnungen Sorge zu tragen, bei Konflikten moderierend einzugreifen und die Tätigkeit der ihm nachgeordneten Behörden, insbesondere der Regierungen zu beaufsichtigen und anzuleiten. Ob dieser Aufgabenfülle entstanden in der 130 Jahre währenden Existenz des Amtes umfangreiche Unterlagen, von denen ein großer Teil in mehreren Ablieferungen in das Landesarchiv gelangte.

Ber Bestand bietet einen hervorragenden Zugang zur Provinz Sachsen unter vielfältigen Fragestellungen, von verfassungs- und hoheitlichen zu Provinzial-, Kreis- und Gemeindeangelegenheiten sowie zu Polizei- und Zensur, Mobilmachung und Versorgung während der beiden Weltkriege. Auch in der heutigen Zeit von besonderem Interesse sind Maßnahmen zum Gesundheitswesen und Seuchenschutz sowie zur Wirtschaft und Wohlfahrtspflege.